Aufatmen bei den Schülern! Das Schuljahr 2022/23 wird ohne harte Maßnahmen beginnen. Das gab Martin Polaschek bekannt. So wird es keine verpflichtenden Tests und eine Maskenpflicht geben. “Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit COVID-19 leben zu lernen”, wird im Rundschreiben des Bildungsministeriums betont. Tests und Maskenpflicht sind im Variantenmanagementplan der Regierung in der aktuellen Phase der Pandemie nur anlassbezogen und befristet vorgesehen. So dürfen etwa Schulen selbst bis zu zwei Wochen Antigentests oder Masken vorsehen.

Das Ministerium empfiehlt jedoch zum Schulstart die Durchführung von Tests auf freiwilliger Basis. Nach Möglichkeit sollen die Schüler am ersten Schultag mit einem gültigen (PCR)-Test in die Schule kommen. Das wurde bereits im vergangenen Schuljahr so gehandhabt. Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.

Symptomlose Lehrer und Schüler ab Sekundarstufe I dürfen in die Schule

Sofern eine besondere Risikolage eintrifft, können schulen für maximal zwei Wochen Test-und Maskenpflicht beziehungsweise zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen. Wenn die Bildungsdirektion zustimmt, kann diese Maßnahme auch länger andauern. Distance Learning kann allerdings nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.

Darüber hinaus dürfen symptomlose Lehrer und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen. Schulen müssen diesen allerdings einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen, in diesen Räumen ist außerdem auf besondere Hygienemaßnahmen zu achten, wird im Rundschreiben betont.

Lehrer- und Direktorenvertreung haben das Unterrichten symptomlos Infizierter abgelehnt. Mehrere Bundesländer haben außerdem angekündigt, an den Pflichtschulen, wo sie die Dienstgeber der Lehrer sind, den Einsatz von infizierten Pädagoginnen und Pädagogen zu untersagen.