
Bub (11) läuft Ball hinterher auf Fahrbahn - von Polizeiauto schwer verletzt
Als er seinem verschossenen Fußball hinterher rannte, lief ein Bub (11) in Hainburg (NÖ) auf die Straße und unmittelbar vor einen Streifenwagen. Das Polizeiauto erfasste das Kind, verletzte es schwer. Der Schüler kam mit einem Rettungshubschrauber ins Wiener Donauspital.
Der Unfall mit dem Polizeiauto passierte abends gegen 19.15 Uhr im Bereich der Schloßbergstraße in Hainburg/Donau. Die Streife aus dem Bezirk Bruck a. d. Leitha war gerade auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten in Prellenkirchen. Plötzlich stand das Kind auf der Fahrbahn. Der Beamte hinterm Steuer legte eine Vollbremsung hin, konnte aber nicht mehr verhindern, dass der Bub mit der Stoßstange und der Motorhaube des Einsatzfahrzeugs erfasst wurde.
Bub auf Intensivstation im Donauspital
Der Schüler hatte mit anderen Buben auf einem benachbarten Platz gekickt, als der Ball auf die Straße flog. Ohne zu schauen rannte er hinterher und unmittelbar auf die Straße. Der Schüler wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Die Besatzung eines Rettungshubschraubers flog ihn ins Donauspital nach Wien aus, wo er auf die Intensivstation verbracht wurde.
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Kommentare
Ich wünsche dem Jungen alles, alles erdenklich GUTE!!!
Ich hoffe bei dem Beamten ist sofort ein Alkohol bzw Drogentest durchgeführt worden.
Zu meiner Zeit bei der P. wurde ein solcher Unfall von einer anderen Polizeidienststelle sehr gewissenhaft und unparteilich aufgenommen und eher härtere Maßstäbe angelegt als beim Normalbürger. Ob dies heute und in Österreich noch genauso ist weiß ich nicht.
30 -Zone bei Ausgang von Fussballplatz,trocken,hell
Mir tut die Polizei leid. Schuld daran ist Regierung die gibt den Fußgängern und e-Benutzern mehr rechte. So das die Leute an der Straße Hand in die Höhe und loslaufen. Die müssen nicht mehr schauen ob ein Auto kommt oder nicht. Die gewissen Eltern zeigen nicht mehr den Kindern Stopp und dann links und rechts zu schauen ob es frei ist.
Mit 11 Jahren sollte er das schon wissen, nur bei uns heißt es dann der fällt aus dem Vertrauensgrundsatz, Kind, ältere Person, nicht zurechnungsfähig also wie schauts aus jetzt …….
Das ist keine Frage des Vertrauensgrundsatzes:
Auch einsatzmäßig haben die Damen und Herren in Blau stets so zu fahren, dass sie bei unerwartet auftretenden Hindernissen jederzeit anhalten können.
Wenn es passieren kann dass ein 11-jähiger (oder ein 2-jähiger oder ein 30-jähriger – das Alter tut da nichts zur Sache, da sie ihn ja offensichtlich nicht zuvor gesehen haben und so sein Alter gar nicht einschätzen konnten) plötzlich zwischen 2 Autos auftaucht und dann keine Zeit für ein Brems- oder Ausweichmanöver bleibt, dann waren sie einfach viel zu schnell – so wie jeder andere Verkehrsteilnehmer in derselben Situation auch.
Sie haben aber schon gelesen das die Polizei im Einsatz war. Und von einem 11 jährigen kann man schon erwarten daher nicht ohne schauen auf die Straße läuft
Ein tragischer Unfall. Aber mehr als eine Vollbremsung kann auch der Lenker von dem Polizeiauto nicht tun, wenn der Junge so plötzlich auf die Strasse läuft. Eh eine belastende Situation, nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Polizisten.
Zu Fleiss schreiben Sie mal wenn ältere Pensionist lenkt …
Mit 11 Jahren sollte er es schon besser wissen
Vertrauengrudsatz „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen,
außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehabe geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Was sie beschreiben ist eine Höchstgeschwindigkeit von 5 kmh … und das könnte noch zu viel sein!
Wenn Sie glauben…Langsamer gehen
Mit 11 Jahren sollte ein Kind schon wissen, dass man nicht neben der Straße Ball spielt.
Aber offensichtlich nimmt die Eigenverantwortung immer mehr ab.
Auch die Eltern nehmen ihren Erziehungsauftrag nicht mehr ernst!
Wenn er das mit elf Jahren noch nicht kapiert hat, dann hatte er etwas Nachhilfe nötig. Die hat er ja nun bekommen.
Und wenn die Polizisten nicht kapiert haben, dass es neben ihrem superwichtigen Einsatz (Verkehrsunfall – wow!) oder der wartenden Pizza auch noch etwas anderes gibt, dann haben wohl auch sie Nachhilfe nötig.
Schlimm das Ganze! Nicht nur für das Kind, sondern auch für den Polizisten, welcher jetzt durch den Fleischwolf gedreht wird. – War er mit Folgetonhorn / Blaulich unterwegs, war er zu schnell, und, und und….?
Dem Kind alles, alles Gute, auf dass es sich bald erholt !
@maybeen: Das wird innerhalb der Polizei geklärt und der Polizist, der gefahren ist, wird keine Probleme bekommen, denn zu einem Einsatz fährt man mit Blaulicht und Folgetonhorn. Die psychische Belastung der Streifenbesatzung ist allerdings bestimmt gewaltig. Doch dafür gibt es bei der Polizei eine psychische Betreuung durch Fachleute. Vermutlich wird auch die Justiz keine Probleme machen.
Die Helden der Landstraße unterwegs.
Wenn man sich ansieht, wie oft gerade die Polizei (und manche Rettungsdienste) mit Blaulicht unterwegs sind, nur um sich dann vor dem nächsten Würstelstand einzuparken, weiß man wie diese Dinge passieren.
Lieber Express….bitte am laufenden bleiben und berichten ob die Streifenwagen-Besatzung mit den selben Konsequenzen rechnen muss wie ottonormalbürger. Dem Buben gute Besserung und alles Gute für die Zukunft.
Vertrauensgrundsatz hin oder her. Der traurige Vorfall ist geklärt. Das Kind war schuld. Nebenbei ist durch das Herumwursteln auch noch der Leberkäse kalt geworden.