Das Schweizer Bundesgericht hat am Donnerstag die Streichung des Geschlechts im Personenregister für unzulässig erklärt. In  einer Mitteilung unterstreicht das Bundesgericht: Es gelte weiterhin die binäre Geschlechterzuordnung in Mann und Frau. Die Streichung des Geschlechts von Personen mit Schweizer Nationalität, die in Deutschland wohnhaft sind, wird damit in der Schweiz nicht anerkannt.

Eine in Deutschland lebende Person mit schweizerischer Nationalität hatte 2019 eine Streichung ihres Geschlechts nach deutschem Recht erwirkt. Die betroffene Person wurde mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren und hatte deshalb gefordert, den Geschlechtereintrag auch im Schweizer Register löschen zu lassen.