Der Senat 2 sprach die Sperre gegen Werner aus, “da er auch nach seiner Bestellung als LASK-Vizepräsident mit 26. Mai 2019 noch zum Teil bis ins Frühjahr 2021 mehrere Gesellschaftsanteile und Geschäftsführerfunktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innehatte”, gab die Liga am Freitag bekannt.

Widerspruch gegenüber dem ÖFB-Regulativ

Dies widerspreche dem ÖFB-Regulativ betreffend Arbeit der Spielervermittlung, hieß es in einer Presseaussendung. Werner kann gegen den Beschluss innerhalb von drei Tagen Protest anmelden. (APA)