
Bundesverwaltungsgericht: Abschiebung von Tina (13) war rechtswidrig
Die Abschiebung der von Tina (damals 12), ihrer Schwester (damals 5) und ihrer Mutter von Österreich nach Georgien sorgte im Jänner 2021 für viel Aufsehen und Widerstand. Nun stellte der Bundesverwaltungsgericht als oberste Behörde ultimativ fest: Diese Maßnahme war unverhältnismäßig.
Grund dieser Ansicht ist laut dem Urteil nicht der negative Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung an sich, sondern die Tatsache, daß die in Wien geborene Georgiern ihre ersten zehn Lebensjahre hier verbracht und damit “ihre grundsätzliche Sozialisierung” hier erfahren habe. Von daher könne man von einem “sehr ausgeprägten Bezug” und einer “bereits starken Verwurzelung” zu Österreich und ein eher geringer Bezug zu Georgien ausgehen.
Von daher sei die Abschiebung im Interesse des Kindeswohls “unverhältnismäßig”. Beim zwangsweisen Transport von Tina gab es tagelange Proteste von Lehrern, Freunden und Schülern, sogar Sitzblockaden vor dem Abschiebezentrum am Flughafen, aber auch heftigen Streit innerhalb der türkis-grünen Koalition.
Verzögerung der Abschiebungen Schuld der Mutter
Seit Ende letzten Jahres ist Tina wieder in Wien, hat seit Ende Feber ein Schülervisum und wohnt bei einer Gastfamilie, während ihre Schwester und Mutter nach wie vor in Georgien sind.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) betonte, man würde “aus heutiger Sicht vermutlich eine Revision einlegen”. Die Tatsache, dass das Mädchen nicht mehr in einem “anpassungsfähigen Alter” sei, sei vor allem dem rechtswidrigen Verhalten der Mutter zuzuschreiben, welche vier Abschiebeversuche in der Zeit davor verhindert habe.
Die Abschiebungen von Tina, ihrer damals 5jährigen Schwester und ihrer Mutter am 28.01.2021 waren rechtswidrig. Das hat das BVwG aufgrund der gegen die Abschiebungen eingebrachten Maßnahmenbeschwerden jetzt entschieden. Recht muss Recht bleiben. ⚖️ pic.twitter.com/1SMozLRwlb
— Wilfried Embacher 🇺🇦 (@WilfriedEmbach1) March 21, 2022
Kommentare
Georgier können keine Gründe anführen, die einen Asylstatus rechtfertigen würden.
Sie wollen sich nur den arbeitslosen Zugang zu unserem Sozialsystem ergaunern.
Warum müssen die ORF-Moderatoren keine juristische Grundkenntnisse haben? Nicht einmal im Wirtshaus kommt man durch, wenn das Gesprochene nicht verstanden wird. Im zib2 -22-ORF ist das vermutlich eine Bedingung, für Zuseher aber eine Zumutung. Unglaublich, was für ein schlechtes Theater sich dort abspielt, hat man auch bei diesem Thema gestern wieder erleben dürfen.
Herr Wolf spielt wieder einmal Tribunal des ORF, da kann der Interviewte noch so klar seine Rechtsansicht darlegen, es kommt immer noch ein “aber..”. Es genügt nicht einfach die Stellungnahme des Ministeriums zur Kenntnis zu nehmen, Wolf weis es besser.
Zufällig habe ich ins Interview eingeschaltet. Der Interviewpartner hat klar und kompetent geantwortet. Wolf glaubte, dass er bei einem Sport-Duell, das er unbedingt gewinnen „muss“, sich befindet. Peinlich, wie zum Schluss desinformiert wird. Sofort bin ich orf-off, ausgeschaltet. Mir zahlt niemand, dass ich mir das anschauen muss.
Was heißt das im Klartext:
Ich flüchte in ein Land (über sichere Drittstaaten) und stelle dort einen Asylantrag. Negativer Bescheid folgt.
NGOs gehen in Berufung und ein langer Prozess beginnt! In dieser Zeit wird ein Kind geboren, das natürlich von der ersten Stunde an ausschließlich die Sprache und Gepflogenheiten Österreichs lernt. Ich verstehe die persönlichen Beweggründe, dass Österreich die Heimat dieses Kindes ist aber sie basieren auf einem negativen Asylbescheid.
Was heißt das für all jene Kinder, die während des Asylverfahrens in Österreich geboren wurden?
Diese Ausländer tanzen uns auf der Nase herum und die Gerichte halten ihnen die Stange. Einfach eklig …
Zusammenfassung des Urteils: Auf das österreichische Volk wird gesch…!
Selbst sie sollten den Unterschied zwischen einem Verfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht kennen!
Und wenn sie etwas gebildeter waren, dann wüssten sie auch, WIE ein Urteil der entsprechenden Gerichte zustandekommen!
Mich wundert es aber nicht: Die linken sind ja dafür bekannt (siehe Grüne Minister), daß sie zwar viel reden und schreiben, aber keine Ahnung haben…..
Wird mit diesem Urteil das falsche Verhalten der Mutter belohnt?
Wird damit ein Präzedenzfall geschaffen wie unsere Asylbestimmungen in Zukunft von jedem der es will umgangen werden können?
Dazu eben auf orf-watch gelesen: Man braucht sie aber nicht zurück nach Österreich zu holen. Sie ist ohnehin seit 30. Jänner 2021 wieder in Wien.
Zur Zeit nur mit einem sehr befristeten Visum.
Dieses – meiner Meinung nach – links politisch motivierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts tragen den Rechtsstaat Österreich endgültig zu Grabe, sodass wir wohl nur noch eine Bananenrepublik sind.
@Lobau. Na eh klar. Bei der Abschiebung hat man mit dem Rechtsstaat argumentiert, dass es ja rechtlich nicht anders gegangen sei. Jetzt wo es ein Gerichtsurteil gibt dass die Abschiebung rechtswidrig war, das der ÖVP natürlich nicht genehm ist, ist natürlich wieder alles anders, weil das Urteil nicht passt.
Hier die rechtsanwaltliche Zusammenfassung:
10. 3. 2009: Erstantrag auf Gewährung von Asyl.
1. 4. 2010: rechtskräftige Abweisung des Antrages.
Trotz Ausreiseverpflichtung in der Folge nicht ausgereist.
3. 2. 2012: neuerlicher Asylantrag.
22. 3. 2012: Antrag rechtskräftig abgewiesen.
Anschließend reist die Mutter mit der älteren Tochter aus und geht zurück nach Georgien.
Am 8. 8. 2014 reist sie mit der Tochter mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) über Holland wieder ein.
Sie lebten in der Folge ohne gültigen Aufenthaltstitel in Österreich.
Am 28. 2. 2015 stellen sie neuerlich einen Asylantrag.
Anschließend wird die jüngere Tochter in Österreich geboren; für sie wird ebenfalls ein Asylantrag gestellt.
Diese Anträge werden am 6. 9. 2017 rechtskräftig abgewiesen, und es wird wieder eine Ausreiseverpflichtung auferlegt.
Daraufhin wird neuerlich ein Asylantrag mit derselben Begründung gestellt, der wieder rechtskräftig zurückgewiesen wird.
Abermals erfolgt keine Ausreise.
am 21. 9. 2019 wird neuerlich ein Asylantrag mit identer Begründung gestellt.
Dieser wird am 23. 9. 2019 vom Bundesverwaltungsgericht wegen entschiedener Sache zurückgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt diese Entscheidung am 18. 12. 2019.
Teil 3:
In Summe also:
5 negative Asylverfahren,
3 davon mit identem Asylgrund,
Fast immer sehr zügige Entscheidungen der österreichischen Behörden und Gerichte, deren Anordnungen aber nicht umgesetzt wurden.
ein zweijähriger Zwischenaufenthalt in Georgien und lange unerlaubte Aufenthalte in Österreich.
Danke für die Aufstellung. Wir wissen jetzt, dass das Kind von den ersten zehn Jahren mindestens dreieinhalb nicht in Österreich verbracht hat. Und wir wissen, dass ein Kind mit 13 nicht mehr anpassungsfähig ist.
Auch ich danke für diese Information.
Ist es richtig, wie ich hörte, dass der Mutter nahe gelegt wurde nicht auf den – für sie nicht zutreffenden – Asyl-Status zu bestehen und sich stattdessen um eine legale Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung zu bemühen? Ist es desweiteren richtig das sie diesen möglichen Weg vehement ablehnte und die ganze Zeit auf die nicht zutreffende Asyl-Annerkennung bestanden hat?
Ich frage mich was österreichische Eltern zu erwarten hätten wenn sie dem Kindeswohl der eigenen Kinder derart entgegengesetzt handeln würden, vorausgesetzt meine oben genannten Fragen treffen zu.
Ja, das ist richtig und belegt. Bei österreichischen Eltern kommt es immer auf die Parteizugehörigkeit an…
Diese Richter sollen sich endlich hinter die Ohren schreiben, dass sie ab jetzt nur noch Urteile zu sprechen haben, die den “Rechten” in den Kram passen. 😉 Zu den Aufhebungen der Coronamaßnahmen gibt es regelmäßig die Welle, zu solchen Urteilen natürlich nur Daumen runter und die ewige wehleidige Raunzerei über die angebliche von links infiltrierte Justiz. Dann hoffe ich man fühlt sich danach besser.
Wir brauchen nicht mehr wählen gehen, einige linke Richter diktieren uns was Sache ist.
Egal wo man hinschaut, es ist zum kotzen.
Recht muss Recht bleiben!
Das Kind gehört zur Mutter! Die Mutter hat hier offensichtlich Asylmissbrauch betrieben! Vrzögerung und Missachtung des Ausreisebefehls usw.
Die Gerichte entscheiden sich immer mehr gegen die Republik Österreich!
So ist es. Der Staat im Staat. EUGH,VWGH,VFGH, Medien.
Eigentlich bei dieser Linksjustiz alles nur mehr wurscht. Vom Operettenstaat zum Armenhaus Europas.
Und das heißt jetzt der Rest der Familie darf auch wieder nach Österreich, “rechtswidriges Verhalten” der Mutter egal? Sonst wär es ja keinen Bericht wert.
Endlich haben die Linken in Medien, Politik und Justiz erreicht,
— dass nicht mehr darüber geredet wird, dass eigentlich bereits das (Wieder-)Kommen der Mutter nach Österreich bereits rechtswidrig war (wenn ich die Situation richtig verstanden habe).
— und dass trotz rechtswidriger (Wieder-)Einreise dennoch Sozial-, Gesundheits- und Schul-Systeme beansprucht werden dürfen.
Es zahlt ja eh nur der dumme Steuerzahler.
Weil es so verlangt wird: Es gilt die Vermutung der Unschuld für alle Beteiligten.
Oh, wie bin ich froh, darf jetzt die Mutter wie Seinerzeit Arigona Zogai wieder einreisen? Humanitäres Bleiberecht wurde in der Rechtsordnung eingeführt, um Abzuschiebende, also Illegale juristisch legalisieren kann. Damit erspart sich die Politik den Aufschrei von den vielen hier lebenden linken Gutmenschen.
Eine rechtswidrige Abschiebung als Folge einer rechtswidrigen Nicht-Ausreise nach einem rechtswidrigen Aufenthalt. Weil eh alles wurscht ist.
Ein Kind gehört zur Mutter, punkt. Und die Mutter ist nach Mißachtung mehrerer rechtskräftiger Bescheide völlig zu Recht abgeschoben worden. Wir brauchen keinen Pull Faktor vorgeschobener Kinder wieder in Österreich, damit die ganze Sippschaft dann vielleicht wieder nachkommen kann.
Warum muss das Mädchen ein Putztuch tragen?
Nur das Unrecht gegen die eigene Bevölkerung interessiert keine Richter und linken Politiker. Das eigene Volk muss alles blechen und jede Schikane dulden.
Sie sprechen mir aus der Seele.