Grund dieser Ansicht ist laut dem Urteil nicht der negative Asylbescheid und die Rückkehrentscheidung an sich, sondern die Tatsache, daß die in Wien geborene Georgiern ihre ersten zehn Lebensjahre hier verbracht und damit “ihre grundsätzliche Sozialisierung” hier erfahren habe. Von daher könne man von einem “sehr ausgeprägten Bezug” und einer “bereits starken Verwurzelung” zu Österreich und ein eher geringer Bezug zu Georgien ausgehen.

Von daher sei die Abschiebung im Interesse des Kindeswohls “unverhältnismäßig”. Beim zwangsweisen Transport von Tina gab es tagelange Proteste von Lehrern, Freunden und Schülern, sogar Sitzblockaden vor dem Abschiebezentrum am Flughafen, aber auch heftigen Streit innerhalb der türkis-grünen Koalition.

Verzögerung der Abschiebungen Schuld der Mutter

Seit Ende letzten Jahres ist Tina wieder in Wien, hat seit Ende Feber ein Schülervisum und wohnt bei einer Gastfamilie, während ihre Schwester und Mutter nach wie vor in Georgien sind.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) betonte, man würde “aus heutiger Sicht vermutlich eine Revision einlegen”. Die Tatsache, dass das Mädchen nicht mehr in einem “anpassungsfähigen Alter” sei, sei vor allem dem rechtswidrigen Verhalten der Mutter zuzuschreiben, welche vier Abschiebeversuche in der Zeit davor verhindert habe.

War die Abschiebung gerechtfertigt?