Gabrielle L. sonnte sich oben ohne, als sich ein Besucher eines Wasser-Spielplatzes in Berlin beim Wachpersonal beschwerte. Höflich bat die Security daraufhin den weiblichen Badegast, sich zu bekleiden. Was Gabrielle L. zunächst verweigerte. Erst als die Polizei anrückte, folgte sie den Anweisungen.

Auf sich sitzen lassen aber wollte sie den Vorgang nicht. Sie wandte sich an die Antidiskriminierungsstelle des Senats und klagte parallel. Mit Erfolg: Die Berliner Stadtregierung räumte ein, dass es sich beim Verbot des Oben-ohne-Badens um eine Diskriminierung gehandelt habe.

Klägerin forderte ursprünglich 10.000 Euro

Vor Gericht stritt Gabrielle L. um 10.000 Euro Entschädigung. Doch das sahen die Richter als überzogen an, schoben einen Riegel vor: Die Klägerin sei “bewusst und gewollt in eine Konfrontation” getreten. Ihr Ziel sei es gewesen, der Tabuisierung und Sexualisierung der weiblichen Brust entgegenzuwirken. Dies ändere zwar nichts an einer – unterstellten – Diskriminierung, sei aber bei der Bemessung der Entschädigung zu berücksichtigen. Der Fall unterscheide sich dadurch von Fällen, in denen “Bürger einer staatlichen Übermacht unvorhergesehen und unentrinnbar gegenüberstünden”. Die angemessene Entschädigung: 750 Euro.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte den Urteilstenor. Das Gericht habe das gesellschaftspolitische Engagement der Klägerin schadensmindernd einbezogen. Damit verkenne es Ursache und Wirkung. Zugleich bezeichnete die GFF den Fall als wichtiges Verfahren. Der Kampf habe sich trotz allem gelohnt, sagte die Klägerin.

Der betroffene Wasser-Spielplatz änderte seine Badeordnung: Gäste müssen künftig nur noch die “primären Geschlechtsmerkmale” bedecken. Oben ohne sollte also kein Problem mehr sein.