
BUWOG-Prozess: Ex-Minister Grasser blitzt mit Anträgen beim VfGH ab
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser der früheren ÖVP/FPÖ-Regierung und vier weitere Angeklagte des Buwog-Prozesses sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit ihren Anträgen abgeblitzt, teilte der VfGH mit. Bei den Anträgen ging es um eine vermeintliche Befangenheit von Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen.
Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe.
Ebenso sei es verfassungswidrig, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen ist, so der zweite Antrag.
Laut VfGH spreche aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen werde. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.
Aber auch in puncto Verjährungsregelungen sah der VfGH keinen Handlungsbedarf: “Gesetzliche Verjährungsfristen dienen in erster Linie der Rechtssicherheit, nicht der Sicherstellung einer angemessenen Verfahrensdauer, wie die Antragsteller argumentiert hatten”, teilte der VfGH weiters mit. “Ob eine Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Zeit vorliegt, ist stets im Einzelfall zu beurteilen, nicht aber eine Frage der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmung”.
Grasser und weiteren Angeklagten wurde im Buwog-Prozess vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. Dabei ging es um 58.000 Wohnungen österreichweit, die um 961 Millionen Euro privatisiert wurden. Die Ermittlungen zur Buwog-Causa starteten 2009, erst 2016 gab es eine Anklage, 2020 fielen die Urteile. Grasser fasste noch nicht rechtskräftig acht Jahre aus und bekämpft, wie berichtet, das Urteil.
Kommentare
Bei Politikern sollte gelten, dass der Antritt einer etwaigen Haftstrafe auch erst nach dem Ableben erfolgen kann. Das würde die Kosten für den Strafvollzug deutlich reduzieren.
Grasser ist auch recht interessant zu beobachten. Ständig aufregen über die lange Verfahrensdauer aber selbst das Verfahren immer in die Länge ziehen. Wie Stocker gestern in der ZiB schon gesagt hat. Untragbar der Kerl.
Er hatte sich ja mal aufgeregt (samt Dokufilm), dass er bei einem Prozess freigesprochen wurde, die Kosten aber Millionen betrugen, die er zu zahlen hat.
Auch hier: wer, wenn nicht ein Regierungsmitglied, könnte derartige Ungerechtigkeiten ändern?
Wie es anderen (kleinen Bürgern) geht, hat ihn nicht gekratzt, als er hoch oben sass und Dinge bewegen hätte können.
“Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe und es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gebe.”
Tja Herr Grasser, das ist geltendes Recht in Ö – wie lange waren sie in der Regierung, um die Bananenrepublik in die Zivilisation zu bringen?
Haben sie nicht gemacht?
Ja dann.
wo bleibt wiedermal mein kommentar??? hallo
Falsche Partei halt.
The never ending Story.
und jETZT passiert was???..na nix wir san in austria!!
herrrlich diese Österreich…da kassiert einer 7 Jahre Häfen…schon vor 3 Jahren..und spaziert noch immer herum…
Das kannst ned erfinden…das gibt es NUR in Austria!
Jaja, es gibt Fälle, da hat einer 58.000 Kinderpornos, gibts das auch noch zu , besitzt die 10fach erlaubte Kokain-Mange – spaziert noch immer frei herum, und wird nicht mal angeklagt… ! Sachen gibts… aber nur bei Grün !!
Teichtmeister wurde schon längst angeklagt.
Weil 1 Instanz und deswegen nicht Rechtskräftig .
Sind Grundregel ….
Von wem?