Die Grünen haben am Mittwoch im Ibiza-Untersuchungsausschuss gemeinsam mit der Opposition für eine neuerliche Ladung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gestimmt. Blümel hat bereits zweimal ausgesagt, für das nun dritte Mal war ein Mehrheitsbeschluss nötig, wofür es die Stimmen der kleinen Regierungspartei brauchte. Damit stellen sich die Grünen erneut gegen ihre Koalitionspartei, die ÖVP.

Auch Strache erneut geladen

Auch Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wurde erneut vor den U-Ausschuss geladen. Parallel dazu muss der Ex-Vizekanzler jedoch auch im Strafprozess wegen eines vermuteten Gesetzeskaufs erscheinen – er muss sich also in diesem Zeitraum auf beide Aussagen gleichzeitig vorbereiten.

Parlamentarische Schiedsstelle entscheidet über nicht zugelassene Fragen

Die Oppositionsparteien – SPÖ, NEOS und FPÖ – hatten am Mittwoch auch zu einem in der Verfahrensordnung vorgesehenen, aber bis dato nicht wirklich wahrgenommenen Mittel gegriffen: Sie wandten sich wegen nicht zugelassener Fragen an die parlamentarische Schiedsstelle.

Diese besteht aus den Mitgliedern der Volksanwaltschaft. Diese müssen nun zeitnah entscheiden, formelle Entscheidungsfrist ist ihnen keine gesetzt. Gegenstand der an die Volksanwaltsschaft gerichteten und der APA vorliegenden Beschwerde sind vier im U-Ausschuss vom Vorsitzenden Wolfgang Sobotka nicht zugelassene Fragen, zwei davon an Finanzminister Gernot Blümel(ÖVP), zwei an Bernd Pichlmayer, der damals in Blümels Kabinett in dessen Zeit als Kanzleramtsminister war.

Bei den Fragen an Blümel geht es einerseits darum, ob ihn sein nunmehriger Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist in irgendeiner Art und Weise darüber informiert habe, dass er Beschuldigter sei bzw. dass Zwangsmaßnahmen gegen ihn anstehen könnten. Zum anderen betraf es die Frage, ob Blümel Wahrnehmungen dazu habe, ob es im März 2019 auch Termine bei allen anderen Religionsgemeinschaften außerhalb der römisch-katholischen Kirche gab. Wie vom Finanzministerium an den Ibiza-Ausschuss übermittelte Mails zeigen, hat das Kanzleramt im März eine Aufstellung steuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften angefordert.