
Causa Commerzialbank: Doskozil würde bei Anklage zurücktreten
Am Mittwochabend hat Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil verkündet, im Fall einer Anklage n der Causa Commerzialbank zurückzutreten – wenngleich er nicht davon ausgeht, dass es dazu kommt. Außerdem kündigte Doskozil eine große Lotterie an, um die Corona-Impfquote zu heben und sprach sich für eine europäische Quote für die Flüchtlingsaufnahme aus.
Gegen den Landeshauptmann wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen mutmaßlicher Falschaussage im Commerzialbank-U-Ausschuss ermittelt. “Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Anklage gegen mich geben wird”, meinte Doskozil. Sollte dies doch der Fall sein, würde er zurücktreten: “Da geht es um Glaubwürdigkeit, da geht es um Verlässlichkeit,” meint Doskozil im Burgenland heute – Sommergespräch.”
Angesprochen auf die Situation in Afghanistan spricht sich der SPÖ-Landesparteichef für Hilfe vor Ort sowie eine europäische Quote für die Aufnahme von Flüchtlingen aus. Anstatt einer strengeren Vorgangsweise beim Arbeitslosengeld empfiehlt Doskozil die österreichweite Umsetzung des Mindestlohns. Dies wäre ein Anreiz, im Verhältnis zum Arbeitslosengeld wieder arbeiten zu gehen.
Doskozil strebt eine Durchimpfungsrate gegen Covid-19 von über 80 Prozent an, um gut durch die Pandemie zu kommen. Hierzu soll im Burgenland eine groß angelegte Lotterie mit Preisen bis zu einem Auto verlost werden. Bis zum Landesfeiertag am 11. November werde man sich ein gewisses Ziel bei der Impfquote setzen. Derzeit sind im Burgenland 66,3 Prozent vollimmunisiert. (APA/red.)
Kommentare
Warum? Geht er davon aus, dass er verurteilt wird?
Eine Anklage an sich ist kein Nachweis einer Schuld. Dafür muss man nicht zurücktreten. Ansonsten könnte man leicht Politiker aus dem Amt entfernen indem man einfach eine Anklage zusammenbastelt, was wohl gegen jeden Menschen irgendwie möglich ist.
Das stimmt so leider nicht. Was sich leicht gegen jeden Menschen zusammenbasteln lässt ist eine Anzeige welche aber nicht mit einer Anklage gleichzusetzen ist. Nach einer (Straf-)Anzeige entscheidet die Justiz ob der Anfangsverdacht weitere Ermittlungen rechtfertigt und ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.
Es steht gerade jemand wegen evtl. Gesetzeskaufs um 2000 Euro als Parteispende vor Gericht und wurde sogar in erster Instanz verurteilt.
Also dünner geht es ja schon fast nicht mehr.
Du hast es erfasst. Jemand wurde wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit angezeigt. Die Justiz hat befunden dass weitere Ermittlungen gerechtfertigt sind. Da sich der Anfangsverdacht erhärtet hat kam es zu einer Anklage.
Eine treue Dienerin seiner Herrin in Wien. Plappert alles brav nach.