ChatGPT & Co.: EU bekommt ein einheitliches KI-Regelwerk
Ob in der Videoüberwachung, Spracherkennung oder bei der Auswertung von Finanzdaten: Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bekommt die Europäische Union ein einheitliches Regelwerk.
Verboten sind künftig KI-Systeme, die Menschen nach Kriterien wie ihren politischen und religiösen Ansichten, ihrer sexuellen Orientierung oder der Hautfarbe in Gruppen einteilen. Außerdem werden in China bereits übliche sogenannte Sozialkredit-Systeme verboten, die auf das Verhalten oder persönliche Eigenschaften abzielen.
Hohe Hürden bei KI-Entwicklung
Unternehmen dürfen KI nicht einsetzen, um die Gefühle ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die Technologie darf zudem nicht genutzt werden, um Menschen gegen ihren Willen zu beeinflussen. Betroffene dürfen durch die Nutzung zudem nicht etwa wegen ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer finanziellen Situation benachteiligt werden.
Industrieverbände befürchten, dass die neuen Regeln für zu hohe Hürden bei der Entwicklung neuer KI-Anwendungen sorgen. Europäische Unternehmen könnten dadurch Nachteile im Wettbewerb mit der Konkurrenz aus den USA und aus China haben, warnte etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie.
Millionenstrafen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das KI-Gesetz drohen Strafen in Millionenhöhe. Für den Einsatz einer verbotenen Technologie kann die EU-Kommission Zahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens verlangen. Wer gegen andere Bestimmungen des Gesetzes verstößt, muss mit Strafen in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes rechnen.
Kommentare