Der ARBÖ (Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs) macht auf die Gefahren aufmerksam: “Ein lockeres Anbinden der Fracht am Dach (Anm.: ohne Dachträger) ist verboten und stellt ein Vormerkdelikt dar.” Denn beim Transport von Weihnachtsbäumen gelten die gleichen Bestimmungen wie für jedes andere Transportgut.

Die Regelungen im Detail: Wenn der Baum um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeugs über dessen hintersten Punkt hinausragt, handelt es sich um eine “Langgutfuhre”. In solchen Fällen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet zwar weiterhin 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen jedoch nur noch 65 km/h.

Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen beim falschen Transport

Wenn die Ladung mehr als einen Meter vorne oder hinten über das Fahrzeug hinausragt, muss dies durch eine entsprechende Tafel gekennzeichnet werden. Die Vorgaben für diese Tafel sind genau festgelegt: “Die Maße der Tafel müssen 25 x 40 cm sein und mit einem 5 cm breiten rot rückstrahlenden Rand gekennzeichnet sein.” Dies gilt auch, wenn der Baum im Kofferraum transportiert wird und hinten herausragt.

Die ARBÖ-Rechtsexperten warnen: “Es drohen bei unsachgemäßem Transport Strafen bis zu 10.000 € und eine Punktvormerkung im Führerscheinregister. Auch Probleme mit der Versicherung sind vorprogrammiert, sollte es zu einem Unfall kommen und die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert sein.”

Hier ist der Christbaum klein genug, er kann ohne Bedenken transportiert werdenGetty Images