
Christian Ortner: Pensionsraub durch Versteinerung
Wenn Selbstständige ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, klaut ihnen der Staat einen Teil des ihnen zustehenden Geldes, beobachtet Exxpress-Kolumnist Christian Ortner – und findet das alles andere als in Ordnung.
) Wenn ein Unternehmen regelmäßig Geld von seinen Kunden entgegennimmt, ohne dafür eine Leistung zu erbringen, werden dies humorlose Staatsanwälte »gewerblichen Betrug« nennen und die Verantwortlichen, geht alles mit rechten Dingen zu, in den Knast wandern.
Wenn sich freilich der Staat so verhält, hat der geschädigte Bürger in aller Regel das Nachsehen. Denn der Staat kann Gesetze erlassen, die im Ergebnis für die Betroffenen dieselben unerquicklichen Auswirkungen haben wie ein betrügerisches Unternehmen, ohne dass sie sich dagegen wehren können; von Knast ganz zu schweigen.
Jedes Monat zählt
Diese eher unerfreuliche Erfahrung müssen heuer zum Beispiel jene tausenden Selbstständigen machen, die mit 65 Jahren ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, oft nach vierzig+ Jahren oder mehr an anstrengender Arbeit als Handwerker oder Dienstleister.
Ihnen allen stiehlt der Staat Jahr für Jahr einen Teil ihrer mühsam erworbenen Ansprüche – oft, ohne dass die Bestohlenen das überhaupt merken.
Ein aufmerksamer Leser hat mich darauf hingewiesen, wie das funktioniert. Der Mann, Anfang 65, ruft bei seiner zuständigen Sozialversicherungsanstalt an, um zu erkunden, was er zu tun habe, um seine Ruhebezüge ausbezahlt zu bekommen.
Völlig korrekt wird ihm beschieden, er habe ein etwas umfangreiches Formular einzureichen, und das ist es auch schon.
Nun ist, wie allgemein bekannt, die Höhe der Pension im Wesentlichen abhängig von der Höhe der Monat für Monat einbezahlten Versicherungsbeträge einerseits und der insgesamt mit Erwerbsarbeit verbrachten Anzahl von Monaten über das ganze bisherige Leben andererseits. Je mehr Monate, umso mehr Rente, jedes Monat zählt also.
Nachgewiesen wird beides von Selbstständigen mit dem jährlichen Steuerbescheid des Finanzamts, welcher der Pensionsversicherung als Grundlage zur Berechnung der Höhe der Rente dient.
Kein Bescheid, kein Geld
Dieses bedenkend, stutzte der Leser kurz. Denn einen Einkommensteuerbescheid bekommt der Selbstständige ja naturgemäß erst nachdem er seine Steuererklärung abgegeben hat – jeweils für das Vorjahr, anders geht das ja nicht – und diese vom Finanzamt bearbeitet worden ist.
Wer etwa jetzt, viel früher ist es nicht möglich, seine Steuererklärung für 2022 macht, wird frühestens im Juni, manchmal auch später, seinen Bescheid haben.
Und hier beginnt die Sache schlecht zu riechen. Denn die Sozialversicherung berechnet die Pensionshöhe ausschließlich anhand der vorliegenden Steuerbescheide.
Unser Leser, der im November dieses Jahres 65 Jahre alt wird, hat also zu diesem Zeitpunkt noch keinen Bescheid für die ersten elf Monate dieses Jahres, in denen er natürlich brav weiter Beiträge zahlen musste.
Und ohne Bescheid werden die in dieser Zeit tatsächlich einbezahlten Beträge nicht berücksichtigt
Vorsicht, Versteinerung
Die naive Annahme, das werde dann eben bei Vorliegen des Steuerbescheides für 2023 nachgeholt und die Pension entsprechend erhöht, ist leider nicht fundiert. Jener Pensionsbetrag, der die letzten eingezahlten Beiträge nicht berücksichtigt, wird »versteinert«, wie das die Sozialversicherung so charmant nennt. Man könnte auch sagen: Die Betrogenen mögen sich brausen gehen.
Der Staat als Strauchdieb
Nun kann man einwenden, dass es dabei um Beträge geht, die nicht so dramatisch sind, maximal knapp hundert Euro pro Monat. Aber: »Nicht so dramatisch« multipliziert mit den Jahren des Pensionsbezugs bis zum Ableben summiert sich auch ganz schön; bei statistisch wahrscheinlichen fünfzehn Jahren in der Pension kommen da schon 15.000 Euro und mehr zusammen. Und zweitens wird ein nichtstaatlicher Betrüger vor Gericht mit dem Hinweis, seine Beute sei ja nicht so dramatisch, auch nicht sonderlich beeindrucken.
Dass jemand, der sein ganzes Leben lang gearbeitet und dabei in vielen Fällen fünfzig Prozent und mehr, rechnet man alle Steuern und Abgaben zusammen, brav an den Staat abgedrückt hat, von diesem zum Dank dafür am Ende auch noch dermaßen dreist über den Tisch gezogen wird, ist ethisch nicht viel anders zu bewerten wie das Treiben von Enkel-Trickbetrügern, Dämmerungseinbrechern oder anderen Strauchdieben.
Der legendäre schweizerische Bankier Konrad Hummler hat einmal festgestellt, Steuerhinterziehung sei »die Notwehr der freien Bürger«. Angesichts eines Staates, der seine Bürger dermaßen dreist um die Früchte ihres Arbeitslebens bringt, ist man fast geneigt, dieses Argument nachvollziehen zu können.
Kommentare
Der Staat raubt jedem Pensionisten das Geld, denn:
Jeder Erwerbstätige zahlt für die Pension ein. Sozusagen auf ein fiktives Konto bereits versteuertes Geld. Das “Konto” wird vom Staat treuhändig verwaltet. Und jetzt kommt es: Für die angesparte Summe kann höchstens die Kapitalertragssteuer (KESt) abgezogen werden und das ist es. Tatsächlich wird aber vom Ansparbetrag Lohnsteuer(!!!) einbehalten. Also Lohnsteuer vom bereits versteuertem Ansparguthaben. Und dann jammert der Staat auch noch, dass er für die Pensionen zuschießen muss, verschweigt jedoch, dass er einen großen Teil davon gleich (unrechtmäßig) einbehält. Wenn das ein Privatunternehmer machen würde, stünde er vor einem Richter. Mit Recht! Die einbehaltene Lohnsteuer ist absolutes Unrecht, geschweige denn die Usancen beim Pensionsantritt, die den Pensionisten gleich mal das erste Geld kosten.
Sobald man die Pension eingemeldet hat, hat man auch keinen Zugriff mehr auf sein Pensionskonto. Man kann also auch keine Zahlen, die Berechnungsgrundlagen mehr sehen. Vertrauen ist nicht gut, Kontrolle verunmöglicht.
Herr Ortner schreibt unter dem Schlagwort des “Pensionsraubs” unter anderem Folgendes:
“Unser Leser, der im November dieses Jahres 65 Jahre alt wird, hat also zu diesem Zeitpunkt noch keinen Bescheid für die ersten elf Monate dieses Jahres, in denen er natürlich brav weiter Beiträge zahlen musste. Und ohne Bescheid werden die in dieser Zeit tatsächlich einbezahlten Beträge nicht berücksichtigt.”
Ergänzend zu den schon erfolgten Richtigstellungen noch Folgendes:
Für mich erweckt diese Passage den Eindruck, dass die bezahlten Beiträge des laufenden Jahres der Pensionierung nicht berücksichtigt werden. Das ist allerdings eine völlige Fehlinformation. Da im laufenden Jahr noch kein Steuerbescheid vorliegt, gibt es eine vorläufige Beitragsgrundlage auf Basis eines vorangegangenen Bescheids, nach der die Pensionsbeiträge gezahlt werden. Für die Pension werden dann, mangels Alternative – es gibt ja noch keinen aktuellen Bescheid -, diese Beiträge bzw. die Beitragsgrundlage herangezogen, daher auch der Begriff “Versteinerung” => die vorläufige Beitragsgrundlage wird endgültig und nicht mehr abänderbar. Die Pension wird also genau auf Basis der bezahlten Beiträge berechnet. Mag sein, dass im aktuellen Bescheid die Einkünfte und damit auch die Pension etwas höher gewesen wäre, dann würde aber auch eine weitere Beitragsnachzahlung notwendig werden, bevor die Pension erhöht werden könnte. Der Gesetzgeber hat darauf im Sinne einer möglichst schnellen endgültigen Pensionsfeststellung verzichtet.
Ich finde es sehr schade, dass in einem Medium, in dem so ausserordentlich kluge Köpfe wie Herr Prof. Heinzlmeier publizieren, eine so verzerrte, offensichtlich mangelhaft recherchierte Darstellung ohne genauere Prüfung veröffentlicht wird. Bitte künftig um korrekte Recherche!
Bitte auch dazu sagen, wieviel die Gemeinschaft der unselbständig Erwerbstätigen jedes Jahr unfreiwillig solidarisch an die Gemeinschaft der selbständig Erwerbstätigen finanzieren muss, weil große Teile von Ihnen aufgrund äußerst kreativer Steuerberater so wenig Pensionsbeiträge zahlen, dass sie jedenfalls offiziell am Armenstock gehen sobald sie in Pension sind.
Danke Herr Ortner und an alle Aufmerksamen Menschen da draußen die uns Volk solch gute Informationen weitergeben …man kann kein Vertrauen auf unseren Staat mehr haben….Es ist eben eine Zeit der Wachsamkeit der Staat und die Regierenden versuchen das arbeitende Steuerzahlende Volk ständig zu schröpfen und ihnen das Eigentum wegzunehmen…selbst fürstlich vom Steuergeld der Bürger leben ohne Leistungen zu erbringen….
Das Vertrauen an diese Regierende ist einfach verloren und kommt erst wieder wenn Gerechtigkeit für uns Österreicher wieder hergestellt ist…
Jeder kann sich einen Kontoauszug schicken lassen und es ist eine Versicherungsleistung es steht genau oben wie viel Pension man bekommt also keine Überraschung man braucht also nur zu Fragen auch bei den Krankenkassen wie viel sie Zahlen zumindest in Oberösterreich ist es so üblich
Ich finde nicht, dass knapp hundert Euro (monatlich!) ein Betrag ist, der “nicht so dramatisch” ist.
Und zu schnell schreiben liegt mir ebenfalls fern …
Warum sagt keiner, dass den Beamten im ersten Jahr nach Ruhestandsantritt auch die Gesetzliche Erhöhung vorenthalten wird! Es gibt nicht nur Beamte die ihr Leben am Schreibtisch verbracht haben, Krankenpflege ,Feuerwehr haben viele Jahre im Dienst der Öffentlichkeit gearbeitet und wenn man endlich im Ruhestand ist geht die Abzocke weiter. Nur es kümmert anscheinend niemanden mehr. Auch uns wurde unser Pensionsanteil gestohlen.
Im 1sten! Jahr korrekt?
Dann bekommen Sie es.
Weiters, bevor Beamte in Pension gehen werden Sie eine Besoldungsstufe angehoben und gehen dann mit 80% des bei Antritt erhöhten Bezuges in Pension.
Das heißt das Sie fast Ihr voriges Gehalt als Pension erhalten.
Keine Höchstgrenze außerdem.
Also Jammern Sie in Ihrem geschützten Arbeitsbereich weiter…..
@Alexander Unterberg – Entschuldigen Sie bitte, aber was Sie da schreiben ist Unsinn! Ich bin selbst Beamter und seit 1. Juli 2013 im Ruhestand. Am 17. Juni 2013 hatte ich einen Bienalsprung der aber erst mit 1. Juli zur Auszahlung gelangt wäre. und etwas über 120 Euro betragen hätte. Dadurch, dass ich aber zu diesem Zeitpunkt bereits in den Ruhestand getreten bin, fiel die Erhöhung ins Wasser. Und wie Sie schreiben, dass ein Beamter mit 80% Prozent seines Letztgehalts in den Ruhestand tritt, ist auch nur bedingt richtig. Da müsste der Beamte oder die Beamtin, 45 voll anrechenbare Jahre Dienstzeit vorweisen können! Wer kann den das schon? Ja in früheren Zeiten war das schon mit 35 Dienstjahren möglich, aber seit der Pensionsreform der Regierung Schüssel – Ries-Passer ist das nur mehr Geschichte. Ich hatte 37 Jahre und 7 Monate vorzuweisen und wurde krankheitshalber mit 72, 3% des vorletzten Gehalts in den Ruhestand versetzt. Gut! Ich beschwere mich nicht, denn ich habe 2,3% mehr Ruhestandsgenuss als ein ASVG-Versicherter nach 45 Arbeitsjahren. Wenn Sie den Unterschied ungerecht, dass zwischen Beamten- und ASVG Versicherten ein prozentueller Unterschied besteht, finden, dann bin ich voll auf Ihrer Seite und dafür das zu ändern. Aber es sollten die ASVG-Versicherten angehoben, und nicht die Beamten auf das Niveau der ASVGler abgesenkt werden!
Es heißt ja nicht umsonst: “Asylant in Österreich müsste man sein!” Die kennen alle diese Probleme mit Beitragsjahren, Versicherungszeiten, Selbstbehalten, etc. nicht und brauchen sich nur darum zu kümmern, dass sie sorgenfrei und entspannt die lebenslange all inklusive Betreuung durch den österreichischen Steuerzahler genießen können. Blöd nur, dass der Import dieser Sozialtouristen durch SPÖ/ÖVP/Grün/Neos immer rasanter vorangetrieben wird, so dass diese den österreichischen Steuerzahler bereits in Kürze demographisch überholen werden. Dann werden uns wieder zahllose ORF-Experten mit ihren Faktenchecks rund um die Uhr erläutern, dass eine Entwicklung in diesem Ausmaß ja niemals vorauszusehen war und man die Warnungen des rechten Hetzers Kickl doch nicht ernst nehmen konnte. LINKE LOGIK EBEN!
Mindestens genauso frech ist die Tatsache, dass man als Selbständige nach Pensionsantritt und weiterer Tätigkeit unglaubliche Summen weiter an Pensionsbeiträgen einzahlen muss – die Höhe der Pension sich aber wirklich marginal dadurch verbessert. Gehört auch abgeschafft!!@
Lieber Herr Ortner, schauen Sie sich bitte einmal die Leistungen der Krankenversicherung der SVS an. Neuester Schmäh ? Bei Übernahme der Kosten für Zahnbehandlung,beispielsweise bei einem Stiftzahn/Krone muss kurz vorher eine professionelle Zahnreinigung gemacht haben, also €250 ausgeben, bevor man großzügig €100 an Zuschuss erhält. Im nächsten Jahr sind des schon zwei professionielle Zahnreinigungen hinter einander, um diesen Zuschuss zu erhalten, obwohl man diese Zahnreinigungen alle 2 bis 3 Jahre einmal macht. Ziel, man will oder kann nicht mehr zahlen, Konkurs will man aber nicht anmelden. Richten Sie dem Spitzenverdiener, und Sebastian Kurz Günstling und Obmann der SVS ,Harald Mahrer , aus, er soll den Mumm haben und den Menschen erklären. “Dieser SVS haben fertig ” Das ganze Geld benötigen wir für uns selbst , für unsere Gehälter, Boni, wohlerworbene Rechte (siehe Skandal um Karl Heinz Kopf) . Für euch Pflichtversicherte bleibt nichts mehr übrig. Werde in nächster Zeit einen offenen rief an Bundeskanzler/Vizekanzler schreiben, diese mögen doch den Menschen reinen Wein einschenken und die Wahrheit über die zukünftige Fianzierbarkeit des Sozialstaates erklären. Und obwohl ich das nicht gerne sage, aber diesbezüglich hat Gesundheitsstadtrat Hacker in Wien Recht, die Krankenkassen ersetzen Leistungen im Cent-Bereich.
Jahrzehntelang war es üblich, dass ASVG-ler, wenn sie während des Jahres und nicht mit 1.1. in Pension gingen, also z.B. mit 1.5., im Folgejahr gar keine Pensionserhöhung erhielten. Jetzt verlangt man dass selbst das laufende Jahr aliquot zählt. Nachträglich werden Verbesserungen nie wirksam, nur bei Verschlechterungen geht es flott.
Der Staat ist der größte Feind seiner Bürger. Jeder noch so miese Trick wird benutzt um seine Bürger zu bescheißen. Das genannte Beispiel ist nur eines von vielen. Es wird Zeit solche „erbärmlichen“ Missstände schleunigst zu beseitigen ….. oder vielleicht noch besser die dafür verantwortlichen Partei und Politiker.
Es ist unfassbar! Anscheinend gibt es in unserem Staat eigene Leute, die nur darüber nachdenken, wie man drr Bevölkerung mit Taschenspielertricks das Geld vorenthalten oder aus der Tasche ziehen kann… Genauso mit der ORF Steuer!
Da ich mehrere Jahre im Ausland gearbeitet habe, was mir nicht angerechnet wurde, da es zw. Österreich und Südafrika kein Pensionsabkommen gibt, hat mir ein Beamter bei der Pensionsversicherung gesagt, ich soll mir einen Lottoschein kaufen und auf einen Lotto-Sechser hoffen. So professionell ist man dort.
Um ehrlich zu sein, ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Warum sollen Sie für Jahre die Sie im Ausland Beiträge bezahlt haben in Österreich dafür einen Pensionsanspruch haben?
Das kommt raus, wenn der Autor keine Ahnung von gesetzlichen Grundlagen wie Praxis hat und weder mitdenken noch recherchieren (§ 25 Abs 7 iVm § 25a Abs 5 GSVG) mag. Abgesehen davon, dass der 65. Geburtstag nicht überraschend hereinbricht, wird man mit entsprechender Vorlaufzeit angeschrieben. Dann sollte man halt aktiv werden und sich spätestens dann um alle Belange kümmern. Machen ja auch fast alle von alleine und denken mit – die Zukunft eines Unternehmens will ja geplant sein, selbst als EPU. Natürlich kann man vorläufige Beitragsgrundlagen mit Antrag ändern – die zuständigen Kammern beraten ja auch umfassend. So schwer ist die Inanspruchnahme von Beratung für Leute, die unternehmerische Entscheidungen zu treffen gewohnt sind, in aller Regel nicht.
Er schreibt auch “rente” statt “pension”. Ist wahrscheinlich ein deutscher gastarbeiter der von österreich keine ahnung hat…
ME ist diese Darstellung nicht richtig. Vielmehr wird aus zeitlichen Gründen eine Versteinerung wohl sehr praktisch sein. Es werden die Vorschreibungen in die Berechnung einbezogen – eine Nachzahlung oder GS aus den bereits entrichteten Vorauszahlungen erfolgt nicht mehr. Dieses Prinzip gibt es aus praktischen Gründen seit Jahrzehnten. Natürlich könnte jetzt mit KI eine Aufrollung hinterher auch erfolgen. Wird aber wohl nicht viel bringen, mE.
Es ist hinlänglich bekannt, dass der Staat und vor allem ihre “Treter” denjenigen die Hand abbeißt die sie füttern. Es ist politisch uninteressant, sich damit zu beschäftigen. Was ist mit der Wirtschaftskammer. Sie kümmert sich einen Dreck um EPUs. Wichtig ist die Zwangsverpflichtung.
Der Staat braucht Geld zum Umverteilen. Wer zahlt die Arztkosten für die Neuen?
Ah, das ist ja ein interessanter Beitrag
Eine untragbar Situation, wenn der nachgereichte Steuerbescheid nicht berücksichtigt wird
Man sollte daher quasi 1 Jahr länger arbeiten bzw. als Selbstständiger gemeldet bleiben, damit dies ausgeglichen wird.
Meine Frage, kann man nach Vorliegen des Bescheides keinen neuerlichen Antrag stellen?
Keine Angst, Herr Informant. Der Bescheid wird zwar nicht mehr berücksichtigt, aber die Vorauszahlungen sehrwohl. Diese werden eben quasi als Beitrag versteinert – egal, welcher Bescheid hinterher erlassen wird.