Die Ermittlungen in der sogenannten “Cobra”-Affäre werden nicht eingestellt. Das Oberlandesgericht hat einen diesbezüglichen Antrag von Bundeskanzler Karl Nehammer abgelehnt. Das berichtet “Ö1”.

Worum es in der Affäre konkret geht: Zwei hochrangige Beamte der Polizei-Spezialeinheit “Cobra” sollen nach einem Besuch bei der Kanzler-Familie im betrunkenen Zustand einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben – und das auch noch mit dem Dienstwagen.

Die SPÖ veröffentlichte in einer parlamentarischen Anfrage daraufhin das anonyme Schreiben eines angeblichen “Cobra”-Insiders. In diesem Schreiben wird der Bundeskanzler bezichtigt, zu Gunsten der zwei Cobra-Beamten interveniert zu haben, um die Sache zu vertuschen. Das wäre Amtsmissbrauch. Nehammer selbst wies die Vorwürfe als unwahr zurück.

Beamte der Polizei-Spezialeinheit Cobra

Nehammer-Anwalt betrachtet den Bundeskanzler als "entlastet"

Schon im Jänner hat Nehammer laut “Ö1” die Einstellung der Ermittlungen beantragt, das Landesgericht Korneuburg habe das abgelehnt. Jetzt lehnte also auch das Oberlandesgericht Wien ab.

Nehammers Anwalt Oliver Scherbaum zeigte sich trotzdem erfreut. Wie Scherbaum erklärte, hat das Oberlandesgericht auch mitgeteilt, dass nur noch eine Person einzuvernehmen sei, um den Tatverdacht des Amtsmissbrauchs auszuschließen. Diese Einvernahme sei mittlerweile durchgeführt worden und habe Nehammer entlastet – laut “Ö1” dürfte es sich dabei um “Cobra”-Direktor Bernhard Treibenreif handeln.

Scherbaum rechnet jetzt mit einer baldigen Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg.