Festgehalten ist, dass eine Aufhebung der Maßnahmen möglich ist, “wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner wieder unter 200 liegt” bzw. “unter 300 liegt und insbesondere folgende epidemiologische Situation gegeben ist: Die hohe Inzidenz ist auf einen oder wenige Cluster zurückzuführen, bestehende Cluster zeigen kein Wachstum und allfällige neue Fälle sind einer Quelle oder einem Cluster zuordenbar.” Bisher galt, dass die Inzidenz zehn Tage lang unter 200 sein musste.

Ansteckungen sind deutlich zurückgegangen

“Die Menschen in den betroffenen Bezirken haben durch ihr verantwortungsvolles Handeln dafür gesorgt, dass die Ansteckungen deutlich zurückgegangen sind. Im Gegenzug müssen die gesetzten Maßnahmen dann aber auch wieder rasch aufgehoben werden können”, reagierte Mikl-Leitner. Das sei mit der Korrektur des Ministeriums jetzt möglich.

Pernkopf verwies darauf, dass in Niederösterreich pro Woche “eine halbe Million Tests absolviert” würden. Die Wirkung merke man an den sinkenden Infektionen. Die Änderung des Erlasses durch den Bund “ist daher richtig, logisch und sinnvoll”.

Durch die Ausreisetests seien mehr Menschen erreicht und getestet worden, fügte Königsberger- Ludwig hinzu. Gemeinsam mit dem Lockdown habe sich dadurch das Infektionsgeschehen in den betroffenen Bezirken deutlich verlangsamt. “Die neuen Bestimmungen erlauben es nun, auf die epidemiologische Lage und das jeweilige Risiko besser eingehen zu können”, sagte die Landesrätin. (APA)