Jetzt ist es fix! Das vom eXXpress bereits lange vor den ersten Gerüchten um die Terminlegung des “Corona-Comebacks” aus dem harten Lockdown erahnte Datum rund um Christi Himmelfahrt hat sich bewahrheitet, und das ganze Land zeichnet sich jetzt einen bzw. zwei Tage rot im Kalender an: Am Montag, den 17. Mai öffnen die Schulen wieder und am Mittwoch, den 19. Mai sperrt ganz Österreich auf.

Aufmachen wird alles vom Handel über die Gastronomie, Hotellerie bis hin zu Kultur und sogar Fitnesscentern, auch Sport und auch Hochzeiten sind wieder erlaubt. “Wir befinden uns auf den letzten Metern der Pandemie”, lobte der Bundeskanzler die Disziplin der Österreicher.

Kurz gefasst ist der Plan, das ganz Österreich alles, auf allen Ebenen öffnet – wirklich alles? Im Vorfeld hatten Virologen eindringlich vor den Öffnungsschritten gewarnt, vor allem was einzelne Bundesländer mit schlechten Inzidenzen betrifft. Vor allem um Tirol wurde teils heftig debattiert, da dort eine neue Virusvariante grassiert, die sich sogar gegen Impfungen relativ resistent zeigt. Dass man nicht blind einfach aufsperren kann, ist auch der Bundesregierung klar: “Wir müssen vorsichtig sein”, mahnte Sebastian Kurz, doch die Regierung geht ein kalkuliertes Risiko ein, man rechnet damit, dass mit den Öffnungen auch die Zahlen wieder steigen werden. Hier wird nun klar auf die Eigenverantwortung der Österreicherinnen und Österreicher gesetzt.

Aufatmen (mit Maske) in Gastronomie und Hotellerie

Nachdem die Gastronomie und Hotellerie seit Anfang November des letzten Jahres geschlossen halten musste, dürfen ab 19. Mai alle Betriebe wieder Gäste empfangen und bewirten – und zwar outdoor und indoor. Die Sperrstunde wurde auf 22 Uhr festgesetzt.

Um beim Lieblingswirten wieder einen Spritzer genießen zu können, ist allerdings ein negativer COVID-Test als “Eintrittskarte” nötig, es gelten Registrierungs- nach wie vor (FFP2-) Maskenpflicht sowie Abstandsregeln, wobei die Abstände zwischen den Tischen auf 2 Meter vergrößert werden. An einem Tisch werden indoor nur vier Personen (plus Kindern) gestattet sein, die maximal aus zwei Haushalten kommen dürfen. Outdoor dürfen sogar bis zu 10 Personen zusammen an einem Tisch sitzen.

In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen, die Konsumation von Speisen und Getränken an der Ausgabestelle (Bar) ist nicht erlaubt. Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden. Zudem ist jeder Gastronomiebetrieb dazu verpflichtet, ein Präventionskonzept zu erstellen und eine oder einen COVID-19-Beauftragte*n zu ernennen.

Reisen wird wieder möglich – im In- und Ausland

Das österreichweite Corona-Comeback vor Pfingsten hat vor allem auch für die heimische Tourismusbranche günstiges Timing. Nicht nur Hotels, sondern auch Thermen und Spas dürfen wieder aufsperren. Die Regelungen gestalten sich hier analog zu jenen aus der Gastronomie.

Ein Hotelaufenthalt und damit das Reisen wird aber nicht nur im In- sondern auch für das Ausland erleichtert: Wir dürfen wieder ans Meer! Hier gilt, dass jene Länder, die die Pandemie gut im Griff haben, “grünes Licht” bekommen, und die Reisebeschränkungen fallen. “Grünes Licht” zum Reisen gibt es künftig vor allem mit dem “Grünen Pass”. Der bereits viel besprochene und teils auch heiß umstrittene Pass wird in den kommenden Monaten fix eingeführt, ihm wird eine zentrale Rolle beim Verreisen, aber auch im neuen Alltag zuteil.

Im “Grünen Pass” werden einerseits Corona-Impfungen, aber auch durch vergangene Erkrankungen gewonnene Antikörper vermerkt. Dadurch bringt der grüne Pass nicht nur für Geimpfte, sondern auch für Genesene (mit ausreichender Anzahl von Antikörpern, die mit einem eigenen Testverfahren festgestellt werden können),  aber auch für Getestete Freiheiten.

Wer einen längeren Aufenthalt in einem Hotel bucht, wird nämlich nicht nur vor dem Antritt einer Reise einen negativen Corona-Test brauchen, sondern auch während des Urlaubs. Die Ergebnisse dieser “Zwischentests” werden ebenfalls im “Grünen Pass” vermerkt.

Sebastian Kurz im Gespräch mit seinem Grünen Vize Werner Kogler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.BKA/Dragan Tatic

Comeback für Kunst und Kultur

Auch Kunst und Kultur sowie öffentliche Sportveranstaltungen holt die Regierung aus ihrem langen, pandemiebedingten Schlaf: Für Theater, Opern, Kleinkunstbühnen,Konzerte und auch Fußball- sowie andere Sportstadien bekommen Besucher eigens zugewiesene Sitzplätze und haben sich an FFP2- samt Test- und Registrierungspflicht zu halten. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.

Auch hier muss beim Betreten der Veranstaltungsstätte entweder ein Test gemacht  oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden, wobei zwischen Besuchergruppen mindestens ein Sitzplatz frei bleiben muss. Auch hier gilt die Sperrstunde von 22 Uhr.

Hochzeiten bis 50 Personen möglich

Zumindest ein klein wenig aufatmen können auch alle Paare, die in den kommenden Monaten Hochzeit feiern wollen und an ihrem Termin noch festgehalten haben: Mit dem 19. des klassischen “Hochzeitsmonats” Mai sind Hochzeiten bis zu 50 Personen wieder erlaubt, da diese unter die neuen Regelungen für Indoor-Veranstaltungen ohne fix zugewiesene Sitzplätze fallen: Diese sind (wie andere Veranstaltungen auch) ab 11 Personen anzeigepflichtig und bei einer Teilnehmeranzahl bis 50 Personen erlaubt.Ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.

Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Auch Messen wieder erlaubt

Auch das Veranstalten von Messen ist nun wieder erlaubt, ebenfalls unter den gängigen Sicherheitsvorkehrungen und Regelungen wie für Gastronomie und Veranstaltungen, wobei hier als Richtlinie für die maximale Teilnehmeranzahl pro Person 20 Quadratmeter an Fläche eingerechnet werden müssen. Hier ist das Einsetzen einer oder eines COVID-Sicherheitsbeauftragten ebenfalls vorgeschrieben.

Die Regeln der gastronomischen Versorgung bei Hochzeiten, Messen und anderen Veranstaltungen sind analog zu jenen der Gastronomie, auch hier gelten alle Regeln zu Testung, Masken- und Abstandspflicht sowie das Bestimmen einer zum oder zur COVID-Sicherheitsbeauftragten ernannten Person.

Sport wieder indoor und outdoor möglich

Gute Nachrichten gibt es auch für Sport- und Fitnessfans: Auch Fitnesscenter dürfen wieder ihre Türen öffnen, allerdings ebenfalls unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Es gelten ein verpflichtender Abstand von zwei Metern zu (haushaltsfremden) anderen Personen und FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des Fitnesscenters genauso wie am Weg zu und in der Umkleidekabine. Beim Workout selbst allerdings darf die Maske abgenommen werden,  die Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt

Auch in Outdoor-Sportstätten ist Sport in sportartüblicher Mannschaftsgröße wieder möglich. Breitensport in sportartüblicher Gruppengröße im öffentlichen Raum ist ebenfalls wieder erlaubt, maximal aber in Gruppen von bis zu 10 Personen.

Die Schüler dürfen wieder zurück in ihre Klassen

Noch früher als das Land machen die Schulen wieder auf, denn ab Montag, dem 17. Mai herrscht in den Bildungsstätten wieder Präsenzbetrieb. In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden, für die Oberstufenschüler gilt wie für alle Erwachsenen die FFP2-Masken-Pflicht.

In den Schulen wird überdies weiterhin 3 Mal pro Woche getestet, Selbsttests sind erlaubt. Die Lehrerinnen und Lehrer testen sich per überwachtem Selbsttest direkt in der Schule.

Das Singen im Musikunterricht sowie der Sportunterricht sind nur im Freien erlaubt, mehrtägige Schulveranstaltungen wie Schullandwochen sind nicht möglich.

Vizekanzler Werner Kogler, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein beim ÖffnungsgipfelAPA / Helmut Fohringer