Der Sozialausschuss hat die entsprechende Änderung im Mutterschutzgesetzes am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ auf den Weg gebracht.

Darin ist geregelt, dass betroffene Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Die Dienstgeber erhalten dafür einen Kostenersatz vom Bund. Ausgenommen sind, wie bereits bei der zuletzt gültigen Freistellungsregelung, vollständig geimpfte Schwangere. (APA/red.)