Die Regierung setzt der ungeimpften Bevölkerung mit einem neuen Erlass die Daumenschrauben an: Zwar gibt es nach wie vor keine allgemeine Impfpflicht (für die auch gesetzlich keine Grundlage geschaffen ist) – doch die bereits immer größer werdende Kluft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften wird immer größer. Der jüngste Spalt tut sich nun durch den jüngsten Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher in der (coronabedingt nicht unbeträchtlichen) Gruppe der arbeitslosen Bevölkerung auf.

Denn immer mehr Unternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie sich immunisieren lassen. In Niederösterreich etwa gilt seit 1. September eine Impf-Pflicht im gesamten Landesdienst, und viele Arbeitgeber setzen als Grundvoraussetzung für eine Neuanstellung eine Impfung voraus. Arbeitssuchende, die eine Stelle via AMS angeboten bekommen und diese ablehnen, weil sie sich nicht impfen lassen wollen, kann ihre Einstellung nun im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen kommen: Denn wie der “Standard“ am Donnerstag berichtet, könnte Arbeitslosen aus diesem Grund ihr monatlicher Bezug gestrichen werden.

Einige Sperren erwartet

Wie einem Erlass, der bereits vom 25. August stammt, zu entnehmen ist, können Arbeitslose eine Stelle nicht einfach ablehnen, nur weil dafür eine Impfung verpflichtend ist. Wer als Ungeimpfter eine Bewerbung verweigert oder dann das Jobangebot nicht annimmt, dem kann das Arbeitslosenfeld bis zu sechs Wochen gesperrt werden. Das AMS erwartet durch die neue Regelung einige Fälle von Sperren.

Das AMS fragt allerdings nicht den Impfstatus Jobsuchender ab. Folglich wird nur dann gesperrt, wenn ein Arbeitgeber meldet, warum ein Arbeitsloser den Job nicht annimmt.