Die Corona-Kurzarbeit gilt für besonders betroffene Betriebe. Sie wäre ursprünglich zu Jahresende ausgelaufen und wird nun bis Ende März verlängert. Weiters werden die Rahmenbedingungen erleichtert: Unternehmen werden drei Wochen Zeit haben, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe.

Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung

Mit der Saisonstarthilfe werde dem Tourismus geholfen, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Branche fürchtet wegen des Lockdowns mit dem Beginn der Wintersaison um die Fachkräfte. Für die Kurzarbeit ist nämlich ein Monat Beschäftigung mit vollem Gehalt Voraussetzung. Nun bekommen Saisonbetriebe für Neuanstellungen 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei die Arbeitnehmer den vollen Lohn bekommen. Diese Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November und dem 12. Dezember angestellt werden. Kontrollen sollen Missbrauch verhindern.

Voraussetzung: Mindestens 10 Monate Kurzarbeit

Beschäftigte, die lange in Kurzarbeit sind, werden extra unterstützt und erhalten einen Bonus von 500 Euro netto. Voraussetzung ist, dass sie im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für Kurzarbeit angemeldet waren. Der Bonus für “Langzeit-Kurzarbeitende” bekommen nur jene, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist. Auch Arbeitnehmer in Trinkgeld-Branchen werden ab Dezember besonders unterstützt.