
"Corona-Leugner"-Tweet: Klage gegen Armin Wolf abgewiesen
“ZiB 2”-Moderator Armin Wolf darf ein im Jänner in einer Tageszeitung erschienenes Inserat des “Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss Austria” (ACU) als “Corona-Leugner-Inserat” bezeichnen. Es handle sich um eine “zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats”, heißt es im Urteil des Handelsgerichts Wien. Ein Wertungsexzess sei nicht gegeben. ACU-Mitglieder müssen diese Bezeichnung hinnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wolf wurde von mehreren Mitgliedern des ACU sowie der “Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung” auf Widerruf und Unterlassung geklagt, nachdem er auf Twitter seine Meinung über deren geschaltetes Inserat kundgetan hatte. Die Kläger fühlten sich durch den Tweet herabgesetzt und angeprangert. Aufgrund deren Internetpräsenz seien sie leicht als Mitglieder der Plattformen erkennbar, befürchteten sie. In dem Inserat werde die Krankheit Covid-19 nicht geleugnet, sondern ein wissenschaftlicher Diskurs darüber gefordert, brachten sie bei einer Gerichtsverhandlung im Juli vor.
Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Die Vereinigungen nehmen zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Auch müssten überspitzte Formulierungen unter Umständen hingenommen werden, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliege, heißt es im Urteil. Zudem war in dem Tweet weder das Inserat, noch die Namen der Kläger genannt.
Durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt
“Die Bezeichnung des Inserats als ‘Corona-Leugner-Inserat’ ist daher eine zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt. Ein Wertungsexzess kann darin nicht erkannt werden. Selbst wenn ein einzelner Durchschnittsleser tatsächlich durch den Tweet des Beklagten einzelne Kläger als unmittelbar angesprochene Mitglieder der unterzeichneten Vereinigungen erkannt hatte, müssten diese die zugespitzte und im allgemeinen Sprachgebrauch bereits enthaltene Bezeichnung hinnehmen”, urteilte das Handelsgericht.
Die Kläger müssen Wolfs Prozesskosten in Höhe von 5.510,71 Euro binnen 14 Tagen ersetzen. Sie können gegen das Urteil innerhalb von vier Wochen berufen. (APA/red)
Das Wiener Handelsgericht hat entschieden, dass ich ein Corona-Leugner-Inserat ein „Corona-Leugner-Inserat“ nennen darf - und die Klage der Verfasser des Inserats zur Gänze abgewiesen.
— Armin Wolf (@ArminWolf) September 13, 2021
Die zentrale Passage des Urteils: pic.twitter.com/s5l6bY6KSp
Kommentare
Ein trauriges Urteil für unseren Rechtsstaat. Anständige Bürger dürfen beschimpft werden. Wenn der Hr. W. zweifelhafte Aussagen trifft, dann wird er geschützt.
Die Erfindung des Begriffs “Corona-Leugner” war sehr schlau, weil es dem Charakter eines Verschwörungstheoretikers oder Spinners mehr Ausdruck verleiht. Ich glaube nämlich nicht, dass die meisten Kritiker die Existenz von Coronaviren leugnen, sondern anzweifeln, dass das Gefährungspotential tatsächlich gegeben ist und die Maßnahmen gerechtfertigt waren bzw. sind. Jedes Kind weiß doch längst wie die Zahl der “Corona” Toten künstlich hochgeschraubt und Statistiken somit vorsätzlich manipuliert wurden. Wer heute noch nach dem Cui bono? fragt, ist entweder ein dummer Mensch oder hat die letzten zwei Jahre verpennt.
“Corona-Leugner” ist keine Meinung oder Wertung, sondern eine falsche Tatsachendarstellung.
Interessant, wenn die Hetze gegen Kritiker der Regierungsmaßnahmen von Gerichten gestützt wird.
Leugnen oder kritisieren bezeichnen keine Wertung, sonden unterschiedliche Tatsachen. Die Normen über Wertung gelten nicht für Tatsachenbehauptungen.
Subtil wie vorgegangen wird 🤣