Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen in vielen Bereichen ab 1. Juli können auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Einschränkungen aufheben oder anpassen. “Aufgrund der Lockerungen ab 1. Juli kann die bisherige Vereinbarung zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften und dem Kultusministerium zu öffentlichen Gottesdiensten mit 30. Juni 2021 auslaufen”, gab das Bundeskanzleramt am Dienstagabend in einem Rundruf mit den Religionsgemeinschaften bekannt.

“Die Kirchen und Religionsgesellschaften werden wie bisher aber weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen”, hieß es seitens des Kanzleramts, wie die “Kathpress” am Dienstagabend bekannt gab. Nach dem Lockdown im Winter sind seit 7. Februar öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung zahlreicher Schutzmaßnahmen wieder möglich. Seit damals haben die Kirchen und Religionsgesellschaften auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem Kultusministerium die Regelungen schrittweise erleichtert. Noch bis zum 30. Juni gilt bei öffentlichen Gottesdiensten u.a. ein Mindestabstand von einem Meter und die FFP2-Maskenpflicht in Kirchenräumen.

Katholische Kirchen will Regelungen überarbeiten

In welchem Umfang dann gelockert wird, stand am Dienstagabend noch nicht fest. Seitens der katholischen Kirche hieß es, dass die Regelungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste bereits in Überarbeitung seien. Vorgaben durch den Bund gibt es keine, hieß es auf Nachfrage seitens der katholischen Kirche. So werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften ab 1. Juli sämtliche Maßnahmen eigenständig vorgeben – dies gilt etwa auch hinsichtlich der Frage der 3G-Regel (“geimpft, getestet oder genesen”), die für zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens als “Eintrittskarte” gilt. (APA/Red)