Der Hauptangeklagte (58) war eine Anlaufstelle für Impfgegner in St. Pölten. Nachdem der ehemalige Krankenpfleger im November 2021 im Impfzentrum St. Pölten angeheuert hatte, machte er sich im Kreis von Impfskeptikern rasch einen Namen. Laut eigener Aussage sei der Wunsch zu Scheinimpfungen an ihn „herangetragen worden“, die 150 bis 200 Euro pro Scheininjektion seien „schon verlockend“ gewesen, sagte er am Donnerstag vor Gericht. Seine Vermittler streiften jeweils 50 Euro ein.

Impfstoff wurde in den Mülleimer gespritzt

Der Mitarbeiter des Impfzentrums und jene Personen, die sich zum Schein impfen ließen, kannten einander meist nicht. Als Erkennungsmerkmal diente ein Handzeichen oder ein auf den Handballen gezeichneter Kreis. Er habe den Impfstoff zuerst in den Mistkübel gespritzt, bevor er die Personen mit der Nadel zum Schein stach, sagte der 58-Jährige. Danach habe er per Unterschrift die „erfolgte Impfung“ bestätigt, die schließlich in den elektronischen Impfpass eingetragen worden sei.

„Ich war von der Impfung nicht überzeugt“

Der Mann (58) wurde am 15. Jänner durch eine Videoaufzeichnung auf frischer Tat ertappt und vorübergehend festgenommen. „Wenn ich der Meinung gewesen wäre, dass ich jemanden gesundheitlich schädige, hätte ich das nicht gemacht“, erklärte der Beschuldigte. Er sei aber von der Wirkung der Impfung schlicht und einfach nicht überzeugt gewesen, sagte er vor Gericht. Der Mann hat inzwischen Job und Wohnung verloren. Er stand am Donnerstag auch wegen Drogendelikten vor Gericht.

Im Impfzentrum St. Pölten gingen auch Impfgegner ein und ausAPA

Zwei Jahre bedingt für den Hauptangeklagten

Gegen den Hauptangeklagten wurde eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren, gegen seine Mittelsmänner (43 und 45) bedingte Haftstrafen von drei und fünf Monaten verhängt. Die 12 Personen, die sich laut Staatsanwaltschaft zum Schein impfen ließen, bekannten sich allesamt schuldig. Sie begründeten ihre Entscheidung mehrheitlich mit Druck vom Arbeitgeber und ihres sozialen Umfelds, einige gaben auch Angst vor Spritzen an. Sie nahmen das Angebot des Gerichts an, entweder 30 bis 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten oder Geldbußen in Höhe von 1200 bis 4000 Euro zu zahlen.