Versuchte Bestimmung zur Falschaussage nennt das die Anklagebehörde, die Beamtin bestritt den Vorfall vor Richter Dietmar Wassertheurer auch gar nicht. Sie verantwortete sich allerdings damit, sie habe die Polizeischüler schützen wollen. Eine Kollegin, der sie die Bestätigung ohne Test ausgestellt hatte, ersuchte sie ebenfalls, die ausgetauschten Nachrichten in dieser Angelegenheit zu löschen.

Ihr Verteidiger beantragte gleich zu Verhandlungsbeginn eine Diversion. Staatsanwalt Stefan Eberhard sprach sich kategorisch dagegen aus. Die Angeklagte sei Polizistin: “Sie belehren andere Menschen, die Wahrheit zu sagen.” Sie habe zudem die Polizeischüler in einen Gewissenskonflikt gestürzt. Wassertheurer lehnte die geforderte Diversion aus Gründen der Generalprävention ab. Er sah die Vorwürfe der Anklage als erwiesen an und verhängte 2700 Euro Geldstrafe. Eine bedingte Haftstrafe sei nicht notwendig gewesen, so Wassertheurer. Die Höchststrafe beträgt drei Jahre. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, er will das Urteil bekämpfen.

Der Richter hatte die Angeklagte ausführlich befragt. Er ließ sich die Vorgänge schildern, die sich im Februar in einer Klagenfurter Polizeiinspektion zugetragen hatten. Sie habe immer die Antigentests durchgeführt und die entsprechenden Bestätigungen ausgestellt, sagte die Polizistin (35). Dafür hatte sie Formulare hergerichtet, die schon mit dem Vermerk “negativ” und ihrer Unterschrift versehen waren. Diese lagen in ihrem Fach, es fehlte nur noch der Name und das Datum. Eine Kollegin, von der sie gewusst habe, dass sie negativ sei, weil sie zuvor an Corona erkrankt gewesen war, hätte eine Testbestätigung gebraucht, erzählte sie. Da sie nach einem langen Dienst nach Hause wollte, hätte sie ihr das Formular zum Ausfüllen gegeben, ohne den Test vorzunehmen.

Keine Urkundenfälschung

Sie habe sich nichts weiter dabei gedacht, sagte die Angeklagte, ebenso wie die Kollegin, der sie die Bestätigung ohne Test ausgestellt habe. Ob man nicht einfach einen Test hätte machen können, fragte der Richter. “Ja, aber ich habe nicht darüber nachgedacht.” Die Kollegin verschickte auch ein Mail an die anderen Kollegen der Dienststelle, dass vorausgefüllte Bestätigungen vorliegen würden, an denen man sich bedienen könnte. Danach seien ihr aber doch Bedenken gekommen, sie habe noch versucht, die Nachricht zurückzurufen. Das misslang, das Mail ging hinaus und brachte die Dinge ins Rollen.

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein, das allerdings eingestellt wurde. Es handle sich nicht um Urkundenfälschung, weil die Bestätigungen nur für den internen Dienstgebrauch gedacht waren. Der Versuch der Angeklagten, die Polizeischüler zu beeinflussen, führte aber zur Anklage. (APA/red.)