Wie hoch diese durch Coronahilfen aufgebaute “Coronapleitewelle” ist, hat sich Uni-Professor Walter Schwaiger angeschaut. 2019, im Jahr vor der Pandemie, gingen 1,15 Prozent der Firmen pleite. Angesichts der Pandemie wäre ein Anstieg zu erwarten gewesen, auf eine Corona-Ausfallrate von 1,87 Prozent der Unternehmen. Tatsächlich wurden aber im ersten Coronajahr 2020 nur 0,76 Prozent der Unternehmen zahlungsunfähig, also um 1,11 Prozentpunkte weniger als zu erwarten gewesen wäre, rechnet der Leiter des Forschungsbereichs Finanzwirtschaft und Controlling am Institut für Managementwirtschaften (IMW) an der TU Wien vor. Diese 1,11 Prozent kennzeichnen das “Ausfallpotenzial” und dieses ist damit praktisch gleich hoch, wie die tatsächlichen Ausfälle von 2019, dem letzten Jahr vor der Pandemie, schreibt Schwaiger.

Professor attestiert "nachhaltige Wirkung"

Wie schnell und in welchem Umfang sich dieses Potenzial entlädt, sei noch unklar und hänge von der Konjunkturentwicklung sowie vom Zeitpunkt der Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen ab. “Die Stützungsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung waren somit vorerst wirksam, und wenn die Coronablase durch eine zügige Wirtschaftserholung nicht – gänzlich – platzt, dann hätten die Stützungsmaßnahmen auch eine nachhaltige Wirkung”, so der Uni-Professor.

3155 Unternehmen meldeten Insolvenz an

Insgesamt meldeten laut vorläufigen Statistik-Austria-Daten im Vorjahr 3.155 Unternehmen Insolvenz an, nach mehr als 5.000 im Jahr 2019. Besonders drastisch zeigte sich der Rückgang der Firmenpleiten im Jahresablauf. Wurden im ersten Quartal noch 1.144 Insolvenzen beantragt, so waren es im vierten Quartal nur mehr 538. Damit ging die Zahl der Insolvenzen vom ersten zum vierten Quartal um mehr als die Hälfte (53 Prozent) zurück. Im ersten Halbjahr gab es 1.968 Insolvenzen, im zweiten Halbjahr waren es nur 1.187.

Zur Messung von Unternehmensausfällen wurden in der vorliegenden Studie nicht die Insolvenzen, sondern – wie im Bankenbereich üblich – die Ausfallsereignisse nach der Definition von “Basel III” (Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht) herangezogen. Demnach gilt ein Unternehmen als ausgefallen, wenn es über 90 Tage im Zahlungsverzug ist bzw. wenn es mit einer hohen Wahrscheinlichkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird können.

Das dieser Studie zugrundeliegende Hauptproblem besteht in der Nicht-Beobachtbarkeit der mit der Coronakrise tatsächlich anstehenden Ausfälle, heißt es in der Konklusion. Die aktuellen Ausfälle für das Corona-Krisenjahr 2020 umfassten nämlich nur die Ausfälle, die durch die außerordentlichen Stützungsmaßnahmen von öffentlicher Seite nicht gestützt wurden. Beobachtbar sei demnach “nur ein offensichtlich verzerrtes Bild”. (APA)