
Dänemark hebt alle Corona-Beschränkungen ab Oktober auf
Das dänische Parlament hat mehrheitlich beschlossen: ab Oktober gibt es in Dänemark keine Corona-Beschränkungen mehr. Neben dem Entfall der Maskenpflicht wird es auch keine Nachweispflicht über die 3-G mehr geben – unabhängig von der Durchimpfungsrate.
Trotz steigender Inzidenzen entschloß sich das dänische Parlament zu diesem Schritt, der alte Freiheiten wiederherstellt. So sollen stufenweise beginnend mit August alle Corona-Restriktionen vollends abgebaut werden. Die Dänen haben dann keine Maskenpflicht mehr und brauchen keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests mehr.
Inzidenzen nicht mehr aussagekräftig
Die 7-Tages-Inzidenz betrug am 5. August bereits 107 – mehr als doppelt so viel wie in Österreich. Dies ist aber für die dänische Regierung kein Grund zur Sorge. Solange das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, soll es keine Abkehr von diesem Weg geben.
Auch Schottland auf Öffnungskurs
Auch Schottland hat wie sein englischer Nachbar nun fast alle Vorschriften aufgehoben. Regierungschefin Nicola Sturgeon sprach vom “bisher vielleicht bedeutendsten Datum” in der Pandemie. Zugleich rief sie alle Bürger dazu auf, vorsichtig zu bleiben.
Kommentare
Wird Zeit, das auch in Österreich zu tun. Wenn jeder die Möglichkeit hat sich impfen lassen endet die Fürsorgepflicht des Staates. Es fällt wieder in Verantwortlichkeit jedes einzelen für sich selbt zu entscheiden.
Wäre bei uns auch höchste Zeit. Jetzt können sich eh schon alle impfen lassen und wenn sich ein nicht Geimpfter infiziert und schwer krank wird, ist er selber schuld
Und wenn ein Geimpfter sich infiziert und schwer krank wird, oder gar an den Nebenwirkungen erkrankt, ist er auch selber schuld. Er hat sich ja freiwillig einer doppelten Gefahr aufgesetzt 😉
Asozial bis in den Tod 🙁
Bei den sehr unwahrscheinlichen Nebenwirkungen etc. kommt der Staat auf, was sonst? Sehe da kein Problem.
Gibt ja beispielsweise auch eine Schulpflicht, und der Staat haftet in letzter Instanz bei Schäden im Falle eines Schulbusunfalls.
Und nicht bei Geimpften, die genauso oft, Tendenz steigend, erkranken, siehe die aktuellen Statistiken CDC, GB, Israel, Gibraltar, soll kein Selbstbehalt gelten?
Gemäß Ihrer “Argumentation” gilt auch ein Selbstbehalt, wenn die Impfschäden sehr wahrscheinlich sind. Der Geimpfte hat sich ja freiwillig dem Risiko ausgesetzt. Und der Ungeimpfte wird dann vom Selbstbehalt befreit, wenn die Wahrscheinlichkeit zu erkranken sinkt.
Denken ist keine Ihrer Stärken, Willkür jedoch schon 🙁
H.Rieser, Sie stolpern wieder einmal über sich selber, Ihre Knie müssen bereits wund sein.
Ab dem Moment, wo jeder Impfwillige de Möglichkeit einer Impfung gehabt hat, sollten auch in Österreich alle Einschränkungen (bis auf die Maskenpflicht wegen der Kinder) aufgeoben haben. Ungeimpfte, für die wegen COVID dann noch Behandlungskosten anfallen, sollten einen sehr hohen Selbstbehalt zahlen. Geimpfte nicht, da sie sich mit der Impfung um Schadensminimierung bemüht haben.
die Möglichkeit
sollten … aufgehoben werden
Da erkennt man den Asozialisten 😉
Der Gleichheitsgrundsatz gilt nur für Ihresgleichen, gell 😉
Die Tatsache, dass die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulassungsdokumenten von EMA und Europäischer Kommission (siehe u.a. auf der website von medicinal human register) nicht zur Prävention der Infektion mit dem Virus SARS-COV-2 entwickelt und zugelassen wurden, sondern allein als Prävention eines schwereren Verlaufs der durch eine Infektion ausgelösten Krankheit COVID-19 wirken sollen und auch allein dafür bedingt zugelassen wurden. Es geht daher aus den offiziellen Zulassungsdokumenten hervor, dass diese Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen können, weil die damit behandelten Personen sich infizieren können und damit infektiös sein können. Die Praxis beweist darüberhinaus, dass sich bereits vollständig „Geimpfte“ mit dem Virus infizieren und sogar eine gleich hohe Viruslast wie „Ungeimpfte“ haben (siehe zuletzt u.a. CDC). Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang“ – abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit – auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant!
Entweder Sie wollen die Diskussion auf die falsche Fährte lenken oder Sie verstehen den Sinn des Diskutierten nicht.
Die Impfung dient nicht so sehr dem Schutz vor Infektion – schön wäre es freilich, wenn das ginge – sondern dem Bewahren des Gesundheitssystems vor überbordenden Kosten oder gar Kollaps. Landet ein COVID-Patient auf der Intensivstation, sind mit ca. 30-40.000 € zu rechnen, Folgekosten noch gar nicht eingerechnet. Wer also sich trotz Angebots nicht impfen lässt, sich infiziert und sich von der Allgemeinheit die so fahrlässig herbeigeführten Behandlungskosten zahlen lässt, kann getrost als Sozialschmarotzer bezeichnet werden – auf gleiche oder genau genommen noch weit unterer Stufe einzuordnen als Wirtschaftsflüchtlinge, die (tlw. mangels Arbeitserlaubnis) im Sozialhilfesystem landen. Messen Sie hier nicht mit zweierlei Maß.
Im Verfassungsrecht ist das Prinzip des öffentlichen Interesses zentral: damit lässt sich ein Eingriff in die Freiheitsrechte mittels Impfpflicht ohne Zweifel rechtfertigen. Der Staat sollte hier nicht mehr länger zögern und seine Angst vor diesbezüglichen Sozialschmarotzern rasch ablegen und solche auch beim Namen nennen.
Lesen noch immer nicht gelernt?
Regieren in Dänemark etwa echte Sozialdemokraten?
Hoffentlich orientiert sich Österreich nicht weiter an den verrückt gewordenen Deutschen. Mit denen und ihrem Hang zu totalitärem Masochismus sind wir schon mehrfach in den Untergang geschlittert.
Herr Kurz, da können Sie noch was von Dänemark lernen!