Ruf der Straße

Der Schöffensenat und Richter Stefan Apostol „ließen sich vom Mob nicht treiben“, fasst ein Nachrichtensender das milde Urteil gegen den pädophilen Ex-Schauspieler zusammen. Eine Diktion, die der Richter schon in seiner Urteilsbegründung vorwegnahm: „Wir folgen hier nicht dem Ruf der Straße“ meinte der und ergänzte: „Niemand sucht sich aus, dass er pädophil ist“.

Fast hat man den Eindruck, als ginge es nicht mehr um zehntausende abstoßende Darstellungen, teils mutmaßlich gewerbsmäßigen Kindesmissbrauchs, die Teichtmeister konsumierte. Als wäre es egal, dass er zudem rund 33.000 davon kopierte und bearbeitet und viele mit „pädosadistischen Texten“ verzierte. Deren Inhalt: Schwer gestörte Gewaltfantasien, hauptsächlich gegenüber kleinen Mädchen. 

Kurioserweise wird auch die Alkohol- und Kokainabhängigkeit des Täters, fast als mildernder Umstand dargestellt. Etwa wenn Gerichtspsychiater Hofmann meint, dass es zu kurz greifen würde, die attestierte, schwere psychische Störung Teichtmeisters, auf seine Drogenabhängigkeit zu reduzieren. 

Quasi: Würde er das Saufen und Koksen lassen, wär er wieder ein ganz lieber Bub. Fast halt, weil nachdem man das Konvolut seiner Perversion von einer Software screenen ließ, nicht nur für Hofmann die „große Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten“ offensichtlich wurde. 

Trotz allem folgte die empfohlene Einweisung in den Maßnahmenvollzug nicht. Auch muss der pädophile Sextäter keinen einzigen Tag hinter Gitter – wie wir wissen. 

2 Jahre auf Bewährung, dazu noch Therapien – mutmaßlich auf Staatskosten – um den Seelenzustand dieses armen Menschen zu heilen. 

Ich frage mich: Gibt’s eigentlich Versuche die Opfer zu finden? Die Hands-On-Täter zu bestrafen? Keine Ahnung. Um der Kinder willen hoffe ich, dass hier alles Menschenmögliche in Gang gesetzt wurde. Auch wenn man das zum Schutze der Ermittlungen vielleicht nicht offen sagt.

Der Vergleich macht sicher.

Schaut man sich an, welche juristischen Folgen ganz andere Fälle nach sich ziehen oder welche Strafen für manche Delikte drohen, dann wird klar:  Die Enttäuschung über das milde Urteil und den teilweise offen zum Ausdruck gebrachten Zorn der Menschen ins rechte Eck zu schieben, ist zu einfach und grundfalsch. 

Kritiker der Entscheidung zudem als „Mob“ herabzuwürdigen, ihnen damit eine legitime Meinung und in diesem Sinne ihr Staatsbürgerrecht abzusprechen, tritt nicht zuletzt unsere Verfassung mit Füßen. 

Beispiel: Erst vor wenigen Tagen wurde eine junge Frau in Oberösterreich zu vier Jahren unbedingter Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie im Drogenrausch den Hund ihrer Mitbewohnerin – ein Tier – so schwer verletzte, dass dieser verstarb. Weiters wird die Täterin in ein therapeutisches Zentrum eingewiesen. Wann und ob sie jemals wieder auf freien Fuß kommt, ist ungewiss.

Oder: Wer mehr als 5.000 Euro mitgehen lässt, macht sich, nach §128 Strafgesetzbuch, des schweren Diebstahls schuldig und muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Eine harte Strafe für das Entwenden von ein paar Zetteln Papier, die meist eh versichert sind und eine Tat, bei der kein Mensch zu Schaden kommt. 

Aber gut, bei Hunden und Bargeld dürfte im Staate Österreich der Spaß dann endgültig aus sein. Da ists dann auch plötzlich völlig wurscht ob durch die Strafe eine präventive Wirkung erreicht, oder dem Täter damit „geholfen“ werden kann.

Meine Bürgerpflicht.

Bitte, ich maße mir nicht an, ein Urteil zu sprechen – das ist Aufgabe der Gerichtsbarkeit. Aber es ist mein Recht als Staatsbürgerin, ja meine Verantwortung, mir Gedanken zu machen. Zu überlegen, ob das was hier passiert, gerecht ist oder nicht. 

Eine Verantwortung, die nicht nur meine ist, sondern die eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin. Denn solange wir uns noch eine Demokratie nennen, so lange wir unsere Verfassung als Basis des Zusammenlebens ernst nehmen, so lange muss eines klar sein: Das Recht geht vom Volke aus (Art. 1 B-VG). Ganz einfach.

Und weil das so ist, habe ich ein Volksbegehren gestartet, mit dem Ziel den Strafrahmen für Kinderpornographie deutlich anzuheben.

Es kann einfach nicht sein, dass Hunde und Bargeld wichtiger als Kinder sind und es darf nicht sein, dass Promi-Verbrecher weiter mit Samthandschuhen angefasst werden – während der „Pöbel“ auf nimmer wiedersehen im Gefängnis verschwindet.
Liebe eXXpress Leser und Leserinnen, wenn ihr das genauso seht, dann bitte ich euch, schaut auf die BMI-Website der aktuellen Volksbegehren:(HIER) und vor allem unterzeichnet das Volksbegehren „KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“ bzw. unterschreibt auf eurem Gemeindeamt/Magistrat zum Schutz unserer Kinder. Danke.