Demonstranten stellten einen Galgen vor dem Wiener Straflandesgericht auf. Für Florian Teichtmeister. Der Schauspieler sitzt wegen des Besitzes von Kinderpornos heute im großen Schwurgerichtssaal auf der Anklagebank vor Richter Stefan Apostol. Draußen vor dem Gebäude ist das Urteil längst gefällt.

Schaulustige sollen nicht kommen

Schon 45 Minuten vor Prozessbeginn ist der Rummel groß.  Medienvertreter und Interessierte wollen bei der Verhandlung dabei sein. Wer keinen Sitzplatz findet, darf nicht rein. Bereits im Vorfeld appellierte die Polizei, die Gegend um das Gericht zu meiden. Hunderte Beamte sind im Einsatz, teilweise in zivil.

Sorgt für Aufregung: Der von Demonstranten mitgebrachte Galgen für Florian TeichtmeistereXXpress / Oliver Ginner
Strenger Richter: Stefan Apostol

Teichtmeister seit 7.25 Uhr im Gebäude

Der Eingang zum Gerichtsgebäude wurde von einem Großaufgebot der Polizei überwacht. Einige Manifestanten demonstrierten dort schon um 8.30 Uhr für den Kinderschutz. Personen mit Transparenten wurden nicht ins Gebäude gelassen, was zu Unmutsäußerungen führte.

Florian Teichtmeister befand sich zu diesem Zeitpunkt längst im Landesgericht für Strafsachen. Er hatte das Gericht um 7.25 Uhr über einen Seiteneingang betreten – deutlich mehr als zwei Stunden vor dem offiziellen Verhandlungsbeginn. Er entging damit allfälligen Konfrontationen mit dem teilweise aufgeheizten Publikum. Teichtmeister wurde von seinem Anwalt Rudolf Mayer und Personenschützern begleitet.

Die Verhandlung geht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne. Polizisten – auch in zivil – sichern den Innen- und Außenbereich des Gerichts sichern, um einen geregelten Prozessablauf zu gewährleisten. Beamte in zivil sollen auch das Geschehen im Großen Schwurgerichtssaal beobachten.

Teichtmeister, der bis zu seiner Entlassung im Jänner 2023 am Burgtheater in Hauptrollen besetzt wurde, soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Ursprünglich wurde ihm seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten – immerhin rund 23 Terabyte – vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.

APA/
Bedenklich: Das Urteil vor dem Gericht scheint schon gefallen ...eXXpress / Oliver Ginner
Die Demo viel kleiner aus als vorhergesagtOliver Ginner