Österreich

Das Ende des Lockdowns wird auch die heimischen Skigebiete aus dem Winterschlaf wecken. Ungetrübt ist der Skispaß aber freilich nicht. Es gilt die 2G-Regel, etwa auf dem Skilift, im Hotel, Bergrestaurant und in der Après-Ski-Hütte. Auch die Maskenregeln sind streng: FFP2-Masken sind ab 14 Jahren verpdlichtend. Bei Kindern zwischen 6 und 14 reicht eine einfache Hygiene- oder Stoffmaske.

Wenige Skigebiete sind trotz Lockdown bereits geöffnet, beispielsweise in Ischgl. Den Skispass gibt es dort aber bis zum Ende des Lockdowns nur ohne Verpflegung und Unterkunft.

Schweiz

Bei den Eidgenossen gilt in geschlossenen Gondeln und Wartebereichen eine Maskenpflicht. Im Freien hingegen – etwa auf dem offenen Sessellift oder Bügellift – braucht es keine Maske. Zudem beschloss der Verband der Schweizer Seilbahnen eine Kapazitätsbeschränkung. Große Gondeln, die Platz für mehr als 25 Personen bieten, werden nur noch zu 70 Prozent ausgelastet.

Gute Nachrichten: Für die Piste braucht es grundsätzlich kein Zertifikat. Es sei denn, die Bergbahnen schreiben dies vor: Die Fideriser Heuberge GR verlangen 3G. In Samnaun GR gilt sogar 2G. Dies allerdings unfreiwillig: Das Skigebiet reicht bis nach Österreich, ist mit Ischgl verbunden. Daher müssen sich auch die Betreiber auf Bündner Seite an die strengeren Vorschriften in Österreich halten, erklärt „Blick“. Beim Einkehrschwung gilt Zertifikats- und Maskenpflicht – es sei denn, man sitzt auf der Terrasse. Aufgepasst auch im Hotel: Einzelne Betriebe nehmen nur noch Gäste mit Zertifikat auf, das Edelhotel Kulm in St. Moritz GR etwa schreibt 2G vor.

Die Regeln in den Wintersportgebieten sind bisweilen nicht sehr übersichtlichAPA

Italien

Im schönen Italien ist es etwas kompliziert. Schon wer einreisen will, muss ein 3G-Zertifikat vorlegen. Das Land ist in ein vierstufiges Ampelsystem mit den Zonen weiß, gelb, orange und rot aufgeteilt. Je nach Farbe gelten unterschiedliche Regeln. Übersichtlich ist das nicht – doch mit dem eXXpress behalten Sie den Durchblick:

In den weißen Zonen brauchen auf den Skipisten alle ab zwölf Jahren ein 3G-Zertifikat.
Bei Gelb gilt eine Maskenpflicht drinnen sowie im Freien.
Bei Orange braucht man für die Skifahrt 2G.
Ganz schließen müssen Skigebiete in Regionen, die zur roten Zone gehören.

Und ganz generell gilt: Abstand halten und Maske tragen. Im öffentlichen Verkehr, also auch in den Gondeln, gilt die FFP2-Maskenpflicht. In sämtlichen Restaurants – auch denjenigen am Pistenrand – in Italien gilt 2G.

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Frankreich

Einreisen können Touristen in Frankreich von Haus aus nur mit 3G-Zertifikat. Zudem müssen Wintersportler ab elf Jahren in der Grande Nation eine Maske tragen. In Seilbahnen und Warteschlangen greift auch eine Maskenpflicht. Zudem ist der 3G-Nachweis auch für den Restaurant- oder Barbesuch nötig.

Aber Achtung: Ab dem 15. Jänner gelten Corona-Zertifikate in Frankreich nur noch sieben Monate lang. Liegt die zweite Impfung länger zurück, braucht es einen Booster. Diese Regel gilt für alle Personen ab 18 Jahren.

Deutschland

In Deutschland gelten verschiedene Corona-Regeln für verschiedene Landesteile: Während die Mehrheit der Skigebiete auf 3G, Maskenpflicht und Abstand setzen, können in Bayern nur Geimpfte oder Genesene mit FFP2-Maske auf die Piste.

In Baden-Württemberg wird für das Wedeln über die Piste und den Besuch der Gastronomie gar 2G plus, sprich neben der Impfung oder Genesung ein negativer Corona-Test, verlangt. Ausgenommen vom Testnachweis sind Menschen mit einer Booster-Impfung und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren. In Innenräumen und draußen gilt eine Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Die Hygienemaske reicht aus.