Das milde Urteil für den Ex-Burgtheater-Schauspieler – nur zwei Jahre Haft bedingt – ist so wie der ganze Krimi in der linken Wiener Kultur- und Medien-Schickeria noch immer Tagesgespräch in Österreich: Dass Florian Teichtmeister (43) trotz des jahrelangen Sammelns von 76.000 Dateien von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen keinen einzigen Tag im Gefängnis absitzen muss, empört viele Landsleute.

Oft werden Vergleiche mit anderen Urteilen gebracht: Acht Jahre Haft für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (54) wegen “Untreue” im Buwog-Prozess, zweieinhalb Jahre Haft nach einem Betrugsprozess für Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler oder Ersatzarreststrafen für die Verweigerer der künftigen ORF-Steuer, etc. – die Verhältnismäßigkeit der Urteile wird zwischen Eisenstadt und Bregenz heftig diskutiert.

Jetzt kommt noch mehr Diskussionsstoff in den Fall: So tauchen nun Zweifel auf, dass Teichtmeister tatsächlich “drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert” haben soll, wie sein Anwalt Rudolf Mayer diese Woche vor Gericht meinte. Das ist insofern von Bedeutung, weil somit die bei Teichtmeister vor zwei Jahren sichergestellten 110 Gramm Kokain als “Eigenbedarf” erklärt werden.

Faktum ist aber: Auf allen Webseiten von Suchtgift-Experten und Drogenbehörden wird bereits ein Gramm als letale Dosis genannt – Teichtmeister hätte sich also die dreifache Menge einer tödlichen Dosis täglich durch die Nase gezogen.

Nur bedingte Haftstrafe: Florian Teichtmeister (43).

Justiz glaubte die Story von "110 Gramm Kokain als Eigenbedarf"

So berichtet das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) auf seiner Website: “Die geschätzte letale Mindestdosis liegt bei 1,2 Gramm, jedoch sind empfindliche Personen auch schon an Dosen von nur 30 Milligramm gestorben, die auf die Schleimhäute gelangten.” Allerdings räumen die EMCDDA-Experten auch ein: “Süchtige könnten auch bis zu fünf Gramm täglich vertragen.”

Die Uni-Klinik Bonn veröffentlicht dazu: “Die Bestimmung von Letaldosen (tödlichen Dosen) ist schwierig. Es besteht wohl eine hohe individuelle Empfindlichkeit. Die geschätzten Letaldosen liegen für die orale Einnahme bei einem Gramm. Beim Schnupfen sind 10 bis 35 Milligramm eine übliche Menge. Eine große Dosis kann zum plötzlichen Tod führen aufgrund eines plötzlichen Herzversagens oder aufgrund von malignen Herzrhythmusstörungen.” Zehn Milligramm wären also “übliche Dosen”. Teichtmeister soll also die 30-fache Menge gekokst haben – und das an jedem Tag. Darum hätte er auch 110 Gramm “für den Eigenbedarf” zu Hause gehabt – und ganz sicher nichts verkauft oder weitergegeben. Die Justiz glaubte das alles und klagte den Drogenbesitz gar nicht an.

Erreichte für seinen Mandanten das Bestmögliche: der Wiener Star-Anwalt Rudolf Mayer.

Ex-Lebensgefährtin Teichtmeisters war als Zeugin nicht gefragt

Und noch ein Punkt wird auf den Social-media-Plattformen und auch im eXXpress-Leserforum diskutiert: Warum wurde nicht die Ex-Lebensgefährtin des TV-Kommissars als Zeugin unter Wahrheitspflicht beim Prozess einvernommen? Sie hat ja den ganzen Fall aufgedeckt, weil sie (aus einem anderen Grund) bei der Polizei Anzeige erstattet hat.

Hat diese Frau wirklich nichts davon mitbekommen, was Teichtmeister seit 2008 auf seinen PCs und Handys sammelt? Wusste sie tatsächlich nichts von den 1400 Sex-Chats des Ex-Freundes mit einem anderen Pädophilen? Hatte sie nie irgendeinen Verdacht? Weiß sie wirklich nichts von diversen Tausch-Börsen der Pädophilen oder möglichen Verbindungen und Kontakten zu anderen Schauspielern oder zu Promis?

Dass nicht einmal das Bemühen der Justiz vorhanden war, von der Ex-Lebensgefährtin wichtige Infos zum Fall zu erhalten, könnte jedenfalls noch länger für Kritik sorgen.

Der linkslastigen Wiener Kultur- und Medienszene wäre natürlich am liebsten, wenn nun über den erschütternden Kriminalfall und den Prozess dazu geschwiegen wird. So verbreitete bereits ein angebliches Qualitätsblatt, dass es “rechts” wäre, wenn das milde Urteil kritisiert wird. Der Umkehrschluss zu dieser schrägen Theorie dürfte Teichtmeisters kleinem Promi-Fanclub aber vermutlich auch nicht gefallen.