Seit Samstag gilt die Corona-Impfpflicht. Schon am Freitag wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit dem darauffolgenden Tag tritt es in Kraft. Davor hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen das verfassungsmäßige Zustandekommen des “Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19” beurkundet, von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wurde es gegengezeichnet.

Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am Donnerstag stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene.

Ab 16. März werden Ungeimpfte gestraft

Der Strafrahmen bei Nicht-Befolgung geht im sogenannten “vereinfachten Verfahren” bis zu 600 Euro, im “ordentlichen Verfahren” bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (“Phase 2”). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden – etwa hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe oder den Ausnahmen von der Impfpflicht.

Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügungen ausgestellt.

Kritik an Impfpflicht reißt nicht ab

FPÖ-Chef Herbert Kickl sah mit der Beurkundung durch den Bundespräsidenten “eine unrühmliche Ära für den Rechtsstaat und die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher eingeleitet”. Diese Rechte würden durch den “Impfzwang”, wie er es in einer Aussendung nannte, ohne Evidenz und in einem nie da gewesenen Ausmaß beschnitten. Überdies sei das Gesetz verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig.