Die beiden weiblichen Opfer sind 15 und 16 Jahre alt. Sie sollen von einer neunköpfigen Migrantengruppe massiv sexuell missbraucht worden sein. Zwei der mutmaßlichen Übeltäter filmten überdies mit ihren Handys mit.

Das kommt einem bekannt vor: Ähnliches hatte sich im vergangenen Jahr in Wien abgespielt, als 17 migrantische Jugendliche ein Mädchen in Parkgaragen, Stiegenhäusern und einem angemieteten Hotelzimmer schwer misshandelt und dabei mitgefilmt haben.

Beschuldigte Burschen und Opfer kannten sich

Die Beschuldigten sind zwischen 15 bis 18 Jahre alt und stammen aus Zuwandererfamilien. Es sind Türken, Serben oder Österreicher mit Migrationshintergrund. Wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten, hatte sich die Tat bereits im vergangenen Jahr, kurz nach Weihnachten, in der Nacht vom 26. Auf den 26. Dezember zugetragen. Die neun Jugendlichen – acht Burschen, ein Mädchen – begingen schweren sexuellen Missbrauch an zwei befreundete Schülerinnen in Bischofshofen.

Die mutmaßlichen Täter und ihre Opfer kannten sich. Die jüngere Salzburgerin (15) befand sich mit ihrer älteren Freundin (16) allein in der elterlichen Wohnung. Die acht Burschen seien „zum Chillen“ vorbeigekommen – doch dabei sollte es nicht bleiben. Die Multikulti-Gang hatte offenbar Übles vor.

Mädchen mit Alkohol gefügig gemacht

Die Burschen hatten „harte alkoholische Getränke“ mitgenommen, die nun konsumiert wurden, darunter vor allem Wodka. Innerhalb von kürzester Zeit sollen die beiden Salzburgerinnen stark betrunken gewesen sein. Mindestens vier bis fünf der männlichen Jugendlichen sollen sich dann an den wehrlosen Mädchen vergangen haben. Von „Beischlaf“ und „Geschlechtsverkehr“ ist die Rede. Mindestens zwei Teenager machten von dem allen auch noch Handyvideos.

Diese Aufnahmen sind nun wichtige Beweisestücke. Sie zeigen zwei schläfrige Mädchen, die kaum mehr einer Reaktion fähig sind, und gleichzeitig massiv missbraucht werden.

Mittlerweile haben beide Opfer getrennt voneinander bei Gericht ausgesagt. Ihre mutmaßlichen Peiniger sind auch diesmal auf freiem Fuß. Das Strafverfahren gegen sie wird primär wegen des Verbrechens des „sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigen Person“ (Paragraf 205 StGB) geführt.