Nun ist es beschlossene Sache: Der deutsche Bundestag hat eine deutschlandweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylwerber beschlossen. Sie sollen in Zukunft einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben und nicht mehr als Bargeld erhalten. Das Ziel sei, dass Migranten somit kein Geld mehr an Schlepper oder an Familienangehörige und Freunde, die im Ausland leben, überweisen können. Das Parlament stimmte mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die rechte Afd votierte dafür. Dagegen waren die CDU/CSU, die Linke und eine Abgeordnete der Grünen.

“Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten”, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): “Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, ist aber eingeschränkt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort. Ein entscheidender Punkt für uns ist dabei, dass Überweisungen, Geldleistungen ins Ausland nicht mehr möglich sind.”

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am 6. November des Vorjahres auf die Einführung der Karte verständigt. Im Gesetz wird nun festgehalten, dass Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Kartenbesitzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit soll den “individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort” Rechnung getragen werden. “Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint”, heißt es. Zum Beispiel, wenn Menschen Gehalt auf ein eigenes Girokonto erhalten.

Ebenfalls beschlossen wurden Regelungen, die den Austausch von Daten zwischen Ausländer- und Sozialbehörden erleichtern sollen. “Wir vermeiden unnötigen Aufwand und Komplikationen, die zum Beispiel dadurch entstehen, wenn auf Papier vorliegende Daten nochmals digital erfasst werden müssen”, sagte Faeser dazu.

Zieht Österreich jetzt tatsächlich nach?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleppern Geld. Es bestünden zuweilen Drucksituationen und “das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen”. Betroffene dürften nicht in die Kriminalität gedrängt werden.

Auch in Österreich sollen Asylwerber – laut Plänen – künftig Leistungen aus der Grundversorgung über eine Sachleistungskarte erhalten. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte in seinem im Jänner vorgestellten großen Österreichplan eine Bezahlkarte für Flüchtlinge gefordert. Diese sollen demnach in den ersten fünf Jahren kein Bargeld bekommen. Es werde “ausschließlich Sachleistungen und zweckgebundene Gutscheine” geben, hieß es darin. Zieht Österreich nun tatsächlich nach?