
Deutsches Gericht verbietet Bank Negativzinsen
Die Sparda-Bank Berlin darf nach einem Urteil des Landgerichts Berlin keine Minuszinsen mehr einheben. Im Ringen um Negativzinsen auf Bankkonten sorgt diese Entscheidung für Aufregung. “Die Bank Berlin werde unverzüglich Berufung gegen dieses Urteil einlegen”, sagte ein Sprecher der Sparda-Bank.
Die Bankenbranche in Deutschland leidet unter der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Leitzins liegt seit März 2016 bei 0,0 %. Zudem müssen Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der EZB überschüssige Gelder parken. Viele Banken versuchen inzwischen, diese Kosten auf ihre Kunden zu übertragen, indem sie ab einem bestimmten Kontoguthaben Gebühren verlangen.
Diesen Weg sind auch die anderen 430 deutschen Banken gegangen, die derzeit eine Verwahrungsgebühr verrechnen. Ende des Vorjahres waren es noch 178 Banken, die Minuszinsen einhoben. Meist gibt es für Kunden dabei einen Freibetrag, mache Banken verrechnen die Negativzinsen aber schon ab dem ersten Euro.
Bis zu fünf Prozent Kaufkraftverlust im Jahr
Was bedeuten Negativzinsen für Bankkunden in der Realität? Jedes Jahr sinkt der Betrag des Ersparten um 0,5 Prozent. Dazu kommt die in Österreich hohe Inflation von 3,7 Prozent im Oktober auf Jahressicht. In Summe belaufen sich beide Faktoren zu einem Kaufkraftverlust von derzeit vier bis fünf Prozent pro Jahr.
Da Minuszinsen im österreichischen Recht eigentlich untersagt sind, definieren die Banken das Verwahren von Geld auf Konten als Sonderleistung, für die sie eine Gebühr verlangen dürfen. Daher werden die Minuszinsen auch nicht als solche bezeichnet, sondern eben als Verwahrungsgebühr.
Kommentare
Raiffeisenbank Wien NÖ
Firmenkonten:
ab 1. Dezember 2021:
ab EUR 15.000,- Guthaben 0,5 % “Verwahrungsgebühr”=Minuszinsen (neben den üppigen Kontoführungsgebühren)
Ist das wirklich rechtlich so möglich, dass man eine Verwahrungsgebühr berechnen kann? Das sind ja Negativzinsen auf Guthaben. Reicht es, das anders zu bezeichnen?
Darlehenszinsen sind ja auch nur Gebühren für vorübergehenden Verzicht auf das Geld.
Wenn etwas den Charakter wie Zinsen hat, dann sind es doch Zinsen, egal wie man es bezeichnen will.
Dann montiere ich mir gleich fünf Gebäudescheinwerfer aufs Auto und sage, das sind lediglich photonenemittierende Dekorationselemente.
@fewe
Grundsätzlich ist nichts arges daran, ich gebe Ihnen mein Geld zum Aufheben, sie haben die organisatorische Arbeit damit und verlangen eine Gebühr dafür. Ich denke, das war der Ursprung allen Bankwesens.
Dann kam es durch den Wettbewerb dazu, dass Banken Teile des Gewinnes (welches sie durch austellen von Sicherheiten erhielten) an die Kunden weitergaben.
Was die Situation heute problematisch macht ist, dass die Banken bei der EZB Negativzinsen zahlen müssen, bzw selbst am Markt aufgrund der EZB Politik kaum Zinsen lukrieren können. Wenn sie das nicht an die Kunden weiterverrechen können bleiben sie auf dem Verlust sitzen. Das ist speziell für kleinere Sparkassen fatal, weil sie weniger Möglichtekeiten haben diese Verluste durch andere Geschäfte auszugleichen als große Banken.
Ich weiß, dass es sehr populär ist über Banken zu schimpfen. Es ist aber sicher nicht gut für die Konsumenten und die Volkswirtschaften, wenn diese Politik der EZB dazu führt, dass kleine Sparkassen reihenweise in den Ruin getrieben werden.
Staatswirtschaft funktioniert nicht, auch nicht im Bankwesen.
Die Situation ist mir freilich bekannt. Meine Frage ging aber in die Richtung, ob es reicht, etwas einfach anders zu bezeichnen.