Auch wenn manche Helfer und Freunde Chorherrs auf Twitter schon das Ende des Politkrimis herbeischreiben wollten, sieht’s für den einstigen grünen Polit-Star gar nicht gut aus: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegenüber dem eXXpress bestätigt, dass nun bereits gegen 44 Beschuldigte ermittelt werde – im September 2019 waren es nur acht Tatverdächtige.

Von den 44 namentlich genannten Beschuldigten sind 20 Privatpersonen und 24 sogenannte “Verbände”, also juristische Personen wie Firmen oder möglicherweise auch eine Gemeinde. Kommt es zu Anklagen nach § 302 (Missbrauch der Amtsgewalt), § 304 (aktive Bestechung) oder § 307 (Bestechlichkeit) drohen den Beschuldigten bis zu 10 Jahre Haft, da eine Schadenssumme von 50.000 Euro ziemlich sicher überschritten worden sein könnte.

Chorherrs Spender war auch am "Falter" beteiligt

Und der Name dieses grünen Immobilien-Sammlers verbindet aber noch wesentlich stärker den Fall Chorherr mit der Causa Ibiza: Der grüne Mäzen und Ex-Versicherungsvertreter war bis 1999 als Investor beim Wiener Regionalwochenblatt “Falter” beteiligt, ehe auch ein Spross der Auto-Dynastie Porsche Anteile am linken Heft halten wollte. Der “Falter”-Chefredakteur und Mitveröffentlicher des Mini-Zusammenschnitts des berühmten Ibiza-Videos, Florian Klenk, hat – noch ein Zufall – bei Christoph Chorherr im Salzkammergut geurlaubt. Davon natürlich völlig unbeeinflusst fand Klenk nichts Belastendes im Fall Chorherr und erklärte die Causa im Vorjahr per Social-Media-Posting für beendet, weil an den Vorwürfen nichts dran sei.

In Südafrika wurden von Chorherrs Verein tatsächlich einige Schulgebäude finanziert

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah das aber anders als der “Falter”-Chefredakteur und hat in der Causa Chorherr weiter ermittelt. Fazit: Die Zahl jener Personen und Unternehmen, die von der Justiz namentlich als Beschuldigte geführt werden, hat sich in nur einem Jahr auf 44 verdoppelt. Ein Zeitpunkt für einen Strafantrag und somit für einen Prozess sei noch nicht zu nennen, heißt es dazu von der Justiz.