Ein mittlerweile 23-jähriger Afghane war im Flüchtlingsjahr 2015 nach Europa gekommen. Zuerst war er in Ungarn festgenommen worden, bevor er in Österreich um Asyl ansuchte und auch einen Aufenthaltstitel erhielt. Nur log er beim Geburtsdatum log. Er gab an, am 1. Jänner 1999 zur Welt gekommen und damit noch minderjährig zu sein.

Damit verschaffte er sich 18 Monate lang Anspruch auf Versorgung für unbegleitete Minderjährige. Der  dadurch entstandene Schaden für das Land Niederösterreich betrug 28.341 Euro, berichtet “Heute”. Die Unterbringung und Versorgung minderjähriger Flüchtlinge kommt das Land weit teuer, als jene von Erwachsenen.

Ein Eigentor deckte den Schwindel auf

Der junge Mann arbeitete in der Folge. Weil er aber nicht mehr am Neujahrstag Geburtstag feiern wollte, bat er seine Eltern um die Originaldokumente. Damit flog der Schwindel auf, denn die Dokumente belegen: Er ist am 3. Juli 1997 geboren.

Der Richter zeigte beim Prozess am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt wenig Verständnis für den Schwindel. Er verurteilte den Afghanen zu acht Monaten bedingter Haft wegen Betruges. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.