Am heutigen Samstag, den 15. Mai 2021, um Punkt 24 Uhr enden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Der Hauptausschuss hatte diese Corona-Schutzmaßnahme zuletzt bis 15. Mai verlängert. Mit einer am Freitag kundgemachten Verordnung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch die bei Entfall des Paragraphen 2 “Ausgangsregelung” nötigen kleinen Änderungen in der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorgenommen.

So werden im Inhaltsverzeichnis die Einträge für Paragraf 2 und Verweise darauf in anderen Bestimmungen gestrichen. In Kraft tritt diese Verordnung mit 16. Mai. Der Paragraph 2 mit den Ausgangsregelungen selbst steht ohnehin nur bis 15. Mai in Geltung, weil sie der Hauptausschuss immer nur für zehn Tage verlängern konnte.

Drei Corona-Meilensteine in den nächsten vier Tagen

Der Sonntag bezeichnet dann auch einen ersten großen Meilenstein auf unserem Weg zurück ins “normale Leben”, denn – ausgenommen nur Weihnachten – wird er der erste Tag seit 3. November sein, an dem “das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs” auch von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht mehr nur für die bekannten Ausnahmen zulässig ist. Am Montag sperren dann die Schulen wieder auf und am Mittwoch wird das lang ersehnte, große Comeback für Gastronomie, Hotels, Kultur und Sport endlich Wirklichkeit.