Die neuen Corona-Maßnahmen sind die alten – keine allgemeine Maskenpflicht
Die gute Nachricht: Es kommt bis Jänner 2023 keine allgemeine Maskenpflicht. Die gilt nur in den sogenannten „vulnerablen Settings“ wie diversen Gesundheitseinrichtungen. Ansonsten bleibt alles beim Alten, und zwar bis 15. Jänner 2023. Das wurde im Gesundheitsministerium beschlossen.
Auf- und durchatmen! Bis 15. Jänner 2023 soll es in Österreich keine allgemeine Maskenpflicht geben. Mit diesem Beschluss widerspricht Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) seiner Parteikollegin Sigrid Maurer, die bereits vor Wochen eine neuerliche Einführung der Maskenpflicht angekündigt hatte. Dann wurden den Grünen aber ihre Party-Fotos nach der Bundespräsidentenwahl zum Verhängnis, wo sie sich für die Kameras mal mit Maske zeigten, und dann beim ausgelassenen Feier-Selfie „oben ohne“ (der eXXpress berichtete).
In Gesundheitseinrichtungen muss man die Maske tragen
Wein trinken und Wasser predigen, das ging sich auch für den Gesundheitsminister einfach nicht mehr aus, und somit bleibt es bei den alten Regelungen und den damit verbundenen Maßnahmen: Masken ja, allerdings nur in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, sowie Arztpraxen. Lediglich Wien ist anders. In der Bundeshauptstadt gilt die allgemeine Maskenpflicht auch in den Öffis, woran sich aber ohnehin nur mehr die wenigsten Bürger halten.
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