Man kann nicht immer Glück haben im Leben: Das musste jetzt ein Serbe (49) im schweizerischen Aargau am eigenen Leibe erfahren. Im Rahmen eines Familiennachzugs kam er 1990 als 15-jähriger Teenager ins Land und begann recht bald einen Lebenswandel zu führen, der den Behörden ein kräftiger Dorn im Auge war. Der Serbe lebte auf Pump, häufte einen Berg Schulden an. So viel, dass ihn die Fremdenpolizei in den Jahren 1998 und 2000 bereits zweimal verwarnte.

Hinzu kamen Ausländer- und Verkehrsdelikte und etliche Betrügereien. 32 Delikte sammelte er im Laufe der Jahre. 2015 drohten die Behörden erstmals mit dem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung, sechs Jahre später machten sie ernst. Der Serbe wurde nicht länger geduldet, dagegen zog er juristisch durch alle Instanzen – und verlor.

Urteil: Öffentliches Interesse gegen Verbleib in der Schweiz

Ausschlaggebend für die höchstrichterliche Entscheidung war letztendlich der Schuldenstand bei dem Serben in Höhe von 282.000 Schweizer Franken. Das Bundesgericht kam in seinem Urteil zwar zum Schluss, dass der Mann trotz gewisser Integrationsdefizite eine enge Beziehung zur Schweiz aufweise. Allerdings könne er seine Verschuldung nicht rechtfertigen. Es bestehe ausserdem keine Gewähr, dass er etwas an seinem Verhalten ändere, zitiert die «Aargauer Zeitung» aus dem Urteil.

Das öffentliche Interesse für das Ende seines Aufenthalts überwiege deshalb das private Interesse am Verbleib in der Schweiz.