“Die zuständige Staatsanwaltschaft sichtet die Daten und nimmt lediglich strafrechtlich relevante Informationen zum Akt”, erklärt die Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz, dass damit die Justiz keinerlei Grund für interne Ermittlungen hat. Zitat: “Höchstpersönliche Bilder, wie sie in dem Tweet angesprochen werden, wären für das Ermittlungsverfahren der WKSTA jedenfalls nicht verfahrensrelevant und befinden sich daher nicht im Ermittlungsakt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.”

Außerdem sei die Tatsache, dass 2400 Bilder gelöscht wurden, “aufgrund der Medienberichterstattung seit Februar 2020 allgemein bekannt”. Zudem sei “bekannt, dass es sich um private beziehungsweise höchstpersönliche Daten handelt”.

Wer allerdings dem Werber und Ex-Berater eines glücklosen SPÖ-Kanzlers erzählt haben könnte, dass es sich bei den “höchstpersönlichen Daten” aus dem Akt des ÖBAG-Spitzenmanagers um (Zitat aus dem Tweet) “Sch . . .pics” handeln soll, bleibt ungeklärt. Und die Justiz hat nun kein Interesse daran, das zu ermitteln, obwohl ein Anwalt als Informant mit ziemlicher Sicherheit ausscheidet.

Justiz: "Kein Interesse an Veröffentlichungen"

Zumindest bezieht die Kommmunikationsabteilung der Justizministerin klar Stellung, dass auch die Justizministerin nicht wirklich über derartige “Leaks” erfreut ist: “Wir dürfen festhalten, dass die Justiz keinerlei Interesse an der Veröffentlichung höchstpersönlicher, verfahrensirrelevanter Daten von Verfahrensbeteiligten hat.”

Wieviel diese Aussage wert ist, werden schon die kommenden Wochen zeigen: Laut Informationen des eXXpress werden bereits für die nächsten Details aus den Akten von Beschuldigten des CASAG-Verfahrens Abnehmer in Medienhäusern gesucht . . .

Dieser Tweet sorgte für Empörung: Haben Beschuldigte jedes Recht auf Privatsphäre verloren?