Die FFP2-Maskenpflicht wird in der Gastronomie, dem Handel, sowie bei körpernahe Dienstleistungen ausgeweitet. Das Personal muss ab morgen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Kunden müssen diese bei Betreten des Lokals, am Weg zu Tisch und bei Verlassen des Tisches verwenden. Auch bei körpernahen Dienstleistungen müssen die Dienstleister als auch die Kunden FFP2-Masken tragen. Im Handel bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Kunden unverändert.

Darüber hinaus wird die FFP2-Maskenpflicht auf alle öffentlichen Innenräume ausgeweitet. Insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen besteht.

2G+ bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen und Nachtgastronomie

Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen (Indoor und Outdoor) sowie in der Nachtgastronomie gilt für die Teilnehmer künftig 2G+. Das bedeutet, dass sie ein gültiges Genesungs- oder Impfzertifikat und zusätzlich einen negativen PCR-Testbefund, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.

Zutrittsregeln für Kinder

Für Kinder gilt weiterhin eine Testpflicht ab 6 Jahren. Zwischen 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G und jeder Schultest einzeln für sich.

Christkindlmärkte

Bei Christkindlmärkten verändert sich nichts. Es gilt weiterhin 2G. In Fitness-Studios gilt ebenso 2G und eine FFP2-Maskenpflicht am Weg zu den Geräten und von den Geräten weg sowie am Weg zur Dusche und von der Dusche weg.