Der für den 4. Juni (Freitag) angekündigte elektronische Grüne Pass mittels QR-Code verzögert sich um eine Woche. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der APA am Montag mit. Als Grund dafür werden kurzfristig durch die EU bekannt gegebene Änderungen der technischen Anforderungen genannt, die IT-Anpassungen in Österreich nötig machen. Damit werden die Österreicher ihre 3-Gs – getestet, genesen oder geimpft – vorerst weiter in Papierform nachweisen müssen.

“In der vergangenen Woche wurden durch die EU kurzfristig Änderungen der technischen Anforderungen bekannt gegeben. Anpassungen für die nationalen Systeme sind daher noch erforderlich”, hieß es aus dem Ministerium. Dies führe dazu, “dass sich der Start des digitalen Grünen Passes mittels QR-Code jedenfalls um eine Woche verzögert und somit nicht wie geplant am 4. Juni stattfinden kann”. Die Arbeiten für eine sichere und nutzerfreundliche Anwendung “laufen auf Hochtouren und werden von den Systempartnern, bestehend aus Bund, Ländern und Sozialversicherung, unterstützt”, so das Ressort.

Im Juli soll der Grüne Pass EU-weit ausgerollt und danach die jeweiligen Zertifikate an den Grenzen durch die Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt werden.

Umsetzung soll schrittweise passieren

Einen fixen neuen Starttermin für den QR-Code gibt es nicht, die Umsetzung erfolge “schrittweise”, hieß es aus dem Ministerium. Die Gesetzesgrundlage für den EU-konformen Grünen Pass gelte jedenfalls ab 4. Juni. Der Einsatz des QR-Codes für Genesene und Geimpfte wird sich aber um mindestens eine Woche verzögern und in einer Übergangsphase schrittweise eingeführt. Bei den Tests gibt es teilweise jetzt schon QR-Codes, einen solchen wird es später bei allen Tests, die in Labors oder Teststraßen gemacht werden, geben.

Bei den Kindern gibt es ab 1. Juli eine Änderung. Jederzeit müssen sich Kinder ab zehn Jahren testen lassen, künftig ist das erst ab zwölf notwendig. Mit dieser Altersanhebung werden die Vorgaben mit den Impfungen synchronisiert, der Biontech/Pfizer-Impfstoff wurde nämlich für Kinder ab zwölf freigegeben. (APA/red)