Im Dopingfall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa (16) hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Das gab der CAS am Montag bekannt. Die Europameisterin wurde am 25. Dezember 2021 bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet. Diese Substanz ist in Medikamenten zur Behandlung von Angina enthalten. Außerdem ist es ein Herzmittel, dass den Blutfluss verbessert. Dieser Vorfall flog erst bei den Olympischen Spielen in Peking auf, nachdem Walijewa mit dem russischen Team Olympia-Gold gewonnen hatte. Walijewa wurde suspendiert, doch nach ihrem Einspruch am 9. Februar wurde diese wieder aufgehoben und somit war der Weg zu Olympia frei.

Der Fall hatte auch danach immer kuriosere Ausmaße angenommen.  In der CAS-Anhärung hätte Walijewas Anwalt darauf verwiesen, dass die Eiskunstläuferin aus einem Glas getrunken haben könne, das zuvor ihr Großvater genutzt habe. Die verbotene Substanz könne durch eine Speichelübertragung in ihren Körper gelangt sein.

WADA beantragte vierjährige Sperre

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte das Gericht in Lausanne angerufen, weil die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) bisher noch keine Entscheidung getroffen hat. Die Anrufung des Sportgerichtshofs wurde mit Artikel 15.3 der Anti-Doping-Bestimmungen der RUSADA begründet. Die Berufung sei eingelegt worden, da die RUSADA innerhalb der von der WADA gesetzten Frist keine Entscheidung getroffen habe, hieß es.

Laut der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) handelte es sich jedoch um einen Doping-Verstoß. Deshalb beantragte man eine vierjährige Sperre für das russische Eiskunstlauf-Wunder sowie die Aberkennung aller von ihr vom 25. Dezember 2021 an erzielten Wettkampfergebnisse – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, teilte der CAS mit. Ein Zeitrahmen für die Verkündung der Entscheidung könne noch nicht angegeben werden.