Im Gegensatz zu einer ähnlichen Liste aus dem Jahr 2017, handelt es sich laut MA 35 diesmal um eine offizielle Liste der türkischen Wahlkommission, berichtet der „Kurier“.

Hunderten Austro-Türken, die ihre türkische Staatsbürgerschaft nie abgelegt hatten, droht nun der Verlust der österreichischen. Und das recht formlos, da der Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft den Verlust dieser zwingend vorsieht. „Doppelstaatsbürgerschaften sind grundsätzlich verboten und das vollständige Einhalten dieser Regelungen ist ebenfalls ein wichtiger Teil einer vollständigen Integrationstätigkeit“, heißt es von der Wiener ÖVP.