Die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen sorgt bei vielen Autofahrern für Ärger: Egal, ob vergessen, nicht oder einfach falsch geklebt – wird man von der automatischen Vignettenkontrolle erwischt, wird eine Ersatzmaut in Höhe von bis zu 240 Euro fällig. Besonders groß ist der Ärger bei zahlreichen Urlaubern aus Deutschland.

Eine der Betroffenen, Michaela H., wandte sich mit ihrem Ärgernis an die Tageszeitung “Welt”. Obwohl sie eine Zehn-Tages-Vignette für die österreichischen Autobahnen gekauft hatte, bekam sie eine Strafe in Höhe von 120 Euro von der Asfinag. Ein Foto der Vignette samt der Rechnung half nichts – die Strafe wurde fällig, weil sie die Vignette zwar gekauft, aber nicht an der Windschutzscheibe angebracht hatte.

165.000 Erstatzmautforderungen

Insgesamt sandte die Asfinag im ersten Halbjahr 2023 165.000 Vignetten-Ersatzmautforderungen aus, teilte sie der “Welt” mit. Im ersten Halbjahr 2022 waren es vergleichsweise 105.000, in der ersten Hälfte des Jahres 2021 “nur” 75.000 Forderungen.

Wiener Kanzlei: "Aus Sicht des Autofahrers nicht einzusehen"

“Aus Autofahrersicht ist es nicht einzusehen, warum man eine Vignette kauft und dann noch einmal Strafe zahlen soll, weil die Vignette angeblich nicht ordentlich aufgebracht worden ist“, so eine Stellungnahme der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Hofer. Viele Autofahrer möchten die Vignette nicht – oder zumindest nicht komplett – aufkleben, da sie Verschmutzungen an der Windschutzscheibe hinterlässt, heißt es weiter. Wenn diese jedoch nicht ordnungsgemäß angebracht ist, erkennt die Videoüberwachung sie jedoch nicht.

Doch auch die digitale Vignette führt zu Problemen: “Viele Autofahrer wissen nicht, dass die digitale Vignette in den meisten Fällen nicht sofort ab Kauf gilt“, so die Kanzlei.

Die Erfolgschancen bei einer Klage seien gut, heißt es aus der Kanzlei. Dabei wird betont: “Die Behörde hat Ermessen bei ihrer Entscheidung, ob sie ein Bußgeld verhängt oder nur eine Ermahnung ohne Geldstrafe ausspricht.“

Ein Tipp der Kanzlei Hofer:

Ist Ihre Vignette ordnungsgemäß angebracht?

Mit dem Erwerb einer Vignette ist zwar der erste und wichtigste Schritt getan, der Kauf allein reicht jedoch nicht aus. Was zählt ist eine vorschriftsmäßige Anbringung an Ihrem Fahrzeug. Dies ist dann der Fall, wenn die Vignette

  • gültig und unbeschädigt ist,
  • gut sichtbar- und kontrollierbar ist,
  • vollständig von der Trägerfolie abgelöst,
  • sowie innen direkt an der Windschutzscheibe aufgeklebt wurde.

Bei der Digitalen Vignette, die eine innovative Alternative zur klassischen Klebevignette darstellt, müssen Sie lediglich auf die Gültigkeit achten. Auch digital gibt es Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignetten.

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Kommentare

  • Trixi sagt:

    wenn die Leute zu dumm sind . Dann müssen SIE eben bezahlen. Die Vignette ist zum kleben und punkt..wär das nicht kann oder will ist selber schuld..

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  • Wako sagt:

    Kann mich noch erinnern, als Österreich zusammen mit NL und Slowenien glaube ich, Himmel und Hölle in Bewegung (d.h. sämtliche Instanzen und Gerichte der EU) gesetzt haben, um die geplante dt. Mauteinführung zu verhindern. Argument damals war, dass keine ausländischen Autofahrer benachteiligt sein dürfen. Ich kann heute noch den Kopf schütteln über diese krude EU Logik (wobei EU und Logik sowieso ein Antagonismus ist), wenn dt Autofahrer fast in der gesamten EU Maut zahlen müssen (noch dazu mit solchen Methoden, s.o.), aber den Deutschen verwehrt bleibt, es den anderen europäischen Ländern gleich zu tun. Österreich und NL sind übrigens diejenigen Ausländer, die dt. Autobahnen am meisten benutzen. Klar, dass man das, was man umsonst bekommt, auch behlaten will. In der EU gibt es die vom Stamme nimm und die, die die immer geben müssen. Irgendjemand muss ja die A…..karte halten. L‘alemagne zero point.

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    1. arno sagt:

      Die Deutschen wollten die Maut einführen, aber gleichzeitig allen deutschen Fahrern diesen Betrag zurückgeben, nur den Ausländern nicht. Und das ist eben nicht erlaubt.
      Wir zahlen ja auch Autobahnmaut UND Kfz-Steuer.

  • HC-Frust sagt:

    Wer zu dumm ist, die Bedingungen bei den Vignette zu lesen, sollte auf die Befähigung zum Lenken eines Kfz überprüft werden. Der kann möglicher weise auch die StVO nicht lesen und verstehen.

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    1. Hanlonsrazor sagt:

      Sicher, die eine oder andere Verfahrens- und/oder Verhaltensweise könnte man vermutlich infrage stellen und auch ändern, aber ich denke auch, dass das NICHT LESEN WOLLEN, die Hauptursache für ALLE unsere Probleme ist.

      Dieses “ich gebe meine persönliche Verantwortung an Dritte” ab, bringt uns letztlich genau dorthin, wo wir sind. Nicht umsonst ist der “Enkeltrick” so erfolgreich. Es gibt immer (mindestens) zwei. Der, der macht und der, der das mit sich machen lässt. Ist der Schaden erstmal da, ist das Geschrei groß!

      Dass Bürger (Wortstamm ist das Wort: “bürgen”) aus Germoney “augeschlachtet” werden – Bürgschuft hier, Bürgschuft da – ist ja nicht neu, da zahlt er dann der Michel – auch wenn das Ganze illegitim, sogar illegal ist – einfach weil außer grummeln und maulen nix passiert. Dass dann so ein Opfer gern genommen wird, sollte das Opfer nicht verwundern. Das Verhalten nennt man nämlich nicht nur unwissend, sondern dämlich!

      Das hat allerdings – so denke ich auch – relativ wenig mit der Maut, respektive Vignette zu tun? Hier steht die Faul- oder Dummheit im Vordergrund. Diese Vollversorgungsmentalität will Eigenverantwortung stets negieren und die Schuld auf andere abwälzen. Dass ist nicht nur in der Historie so, sondern wurde in den Birnen verankert.

      Wer dumm ist – sogar strunzend dumm – zahlt nun mal die Zeche!

  • Ländleuserin sagt:

    Wenn ich in ein anderes Land reise informiere ich mich im Voraus über diverse Pflichten. In Österreich gilt die Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Also liebe Nachbarn. Info, kaufen, kleben (wird genau beschrieben wo dieses Ding hingehört).
    Nicht jammern, kleben! Aber richtig 🙂
    Ansonsten gibts noch die digitale Vignette, weiß zwar nicht ob sie für Urlauber auch gekauft werden kann. Damit wäre dann das Klebeproblem behoben 🙂

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  • Der Steirer sagt:

    Alles faule Ausreden!
    Bei der digitalen Vignette wird bei Bestellung sehr wohl darauf hingewiesen, dass diese erst in 10 Tagen gültig ist!
    Und die verschmutzte Windschutzscheibe ist der beste Witz! Diese braucht man nur zu putzen, was diese Dame wohl regelmässig machen wird! Weil sie ja sonst bald gar nichts mehr sieht!
    Aber Hauptsache in den Medien sind sie vertreten – das macht diese Ungustln glücklich!

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  • Pferdl sagt:

    Toll, 24 Kommentare von @Spock und meinen habt ihr zensiert, weil ich gewagt habe, die deutsche Mautmacke mit der CSU von Ex-Minister Scheuer in Verbindung zu bringen.

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  • Gue sagt:

    Aber sicher nicht die 10 Tages Vignette, da diese mit dem Datum gelocht wird.

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  • anna sagt:

    wie der wiener sagt: bleibts daham.

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  • Christian Pallaoro sagt:

    Sauteure Luxusautos fahren und dann wegen der Maut die für alle gilt motzen. Abstrafen nach dem Gesetz, das auch für alle gilt. Keine Sonderrechte für zurückgebliebene Fahrzeuglenker die nicht in der Lage sind die wahren Maut Abgaben zu berechnen.

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  • NurMalSo sagt:

    …während Heerscharen von Autos mit österreichischen Kennzeichen die A8 auf bayrischem Boden kostenlos verstopfen, weil’s keine sinnvolle Verbindung zwischen Oberösterreich und (Nord)Tirol auf österreichischem Boden gibt…

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