
Ein Todesopfer: Ex-Nationalspielerin alkoholisiert in Autounfall verwickelt
In Niederösterreich kam es am Freitag um 05.20 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall. Eine ehemalige ÖFB-Teamspielerin verriss in alkoholisiertem Zustand das Steuer und geriet in den Gegenverkehr. Dabei ist ein Mann ums Leben gekommen.
Eine ehemalige ÖFB-Teamspielerin verursachte am Freitag um 05.20 Uhr in Tulln einen schweren Verkehrsunfall. Die Lenkerin verriss das Steuer und donnerte dabei in den Gegenverkehr. Die alkoholisierte Ex-Fußballerin (34) war auf der B19 Richtung Rosenbrücke kommend Richtung Tulln unterwegs. Aus bislang noch ungeklärte Ursache geriet die Frau nach rechts auf das Bankett. Daraufhin lenkte sie scharf nach links und donnerte daraufhin in den Gegenverkehr. Bei Straßenkilometer 26,4 krachte sie mit einem Pkw zusammen. Dieser wurde von einem Mann (37) gelenkt.
Der Mann wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Die Feuerwehr konnte ihn zwar noch aus dem Wrack befreien. Dennoch kam trotzt Reanimationsmaßnahmen durch den Rettungsdienst jede Hilfe zu spät. Die ehemalige Nationalspielerin kam mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Universitätsklinikum Tulln. Anschließend wurde bei der Lenkerin ein Alkoholwert von 0,54 festgestellt. Nun droht ihr eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
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Kommentare
Und der junge Mann welcher zeitig früh pflichtbewusst in die Arbeit fuhr ist tot! Eine gebührende Gefängnis Strafe und Psycho, genauso wie jedem kleinen unbekannten Staatsbürger ohne Beziehungen.
Ich denke, die Frau ist schon so genug gestraft. Da muß man das Unglück nicht auch noch dokumentieren und breittreten.
Doch muss man, wenn man damit nur ein leben retten kann.
Interessant – Im WIKIPEDIA wurde alles bereits aktualisiert.
Ohne Anklage…..
Im November 2022 war XXXXX unter Einfluss von Alkohol über der Promillegrenze an einem schweren, für den zweiten Lenker tödlichen, Autounfall beteiligt.
Es kann ja auch Sekundenschlaf gewesen sein. 5.20 Früh und Restalkohol vom Vorabend, sehr wahrscheinlich. An den Restalkohol denken die wenigsten, deshalb steht die Polizei manchmal um 7 h am Morgen, am Westbahnhof in der Felberstrasse und kontrolliert. Man glaubt es ist alles in Ordnung und doch ist es nicht. Eine schreckliche Sache, dass dabei jemand zu Tode kam.
Bei 0.54 kann man weder nach §5 STVO noch den div, anderen (Polizeigesetz) gesetzl. Bestimmungen von einer Alkoholisierung sprechen.
IST WOHL BEI EINEM VERKEHRSUNFALL MIT PERSONENSCHADEN RELEVANT FÜR DIE STRAFBEMESSUNG.
0,54 ist über 0,5, also alkoholisiert… da gibts keine zwei Meinungen…
So weit ich weis ist Sie auch Polizistin!
Liebe Exxpress Kommentatoren. Was wird dieser Frau denn da sofort unterstellt?
Also 0,54 spricht nicht für betrunken. Smartphone vielleicht, weiß aber keiner.
Habt ihr schon mal an Sekundenschlaf gedacht?
Die 0,54 Promille sind Schwachsinn, was mich stört sind die Aussagen “aus unerklärlichen Gründen “, es weiß doch so jeder was die Gründe sind, das Texten am Handy ist der Grund, sonst nichts! Kann man aber leicht prüfen über den Anbieter!
Sie kann auch kurz eingeschlafen sein…
Ja, furchtbar. Aber mit einer Alkoholisierung kann das nichts zu tun haben. Auch wenn der gesetzliche Grenzwert leicht überschritten ist. Bei 0,54 Promille ist niemand alkoholisiert.
Eher abgelenkt vom Handy, schätze ich.
Jeder Alkoholisierte sollte als KFZ-Lenker bei Erwischtwerden eine unbedingte Freiheitsstrafe bekommen.
Zumindest den Führerschein ein Jahr weg. Die “Strafen” bei uns sind ja wirklich lächerlich
Wenn die Strafen für Messerakrobaten und Vergewaltiger aus dieser Kultur deutlich erhöht werden dann bin ich auch dafür. Vor Gott und dem Richter sind alle Menschen gleich 🤔 Sagt man 🙃
0,54 ist keine wirklich eAlkoholisierung. Bis vor kurzem war bis 0,8 erlaubt. Da reden wieder großteil Menschen, die vom wirklichen Leben keine Ahnung haben.
Bei 0,54 Promille, also rund 4 Hundertstelpromille über der erlaubten Höchstgrenze, muss nicht zwangsläufig auf schwere Beeinträchtigung geschlossen werden.
In Österreich herrscht bezüglich dem beeinträchtigtem Lenken eines Fahrzeuges wie bei vielen anderen Dingen ein Wirrwarr und eine Realitätsfremdheit in der Gesetzeslage. So gilt zum Beispiel jemand, der unter 3 Jahre einen Führerschein hat mit 0,1 Promille als alkoholisiert, der andere mit einem Tag längerer “Fahrpraxis” erst mit 0,5. Der Taxilenker mit jahrzehntelanger Fahrpraxis gilt auch sogar bei einer Leerfahrt (ohne Fahrgäste) mit 0,1 Promille als alkoholisiert. Ein Fahrradfahrer darf 0,8 Promille haben. Ein betrunkener Elektrorollstuhlfahrer hat “freie Fahrt für freie Bürger”. Und dann kommt noch die Allmacht eines individuellen Amtkappels dazu. Ein betrunkener oder nicht betrunkener Amtsarzt kann auch bei einem geringeren Alkoholgehalt als 0,5 Promille mehr oder weniger aus Gutdünken heraus eine Beeinträchtigung durch Alkohol feststellen , wobei bei einem schweren Unfall selbst erlittene Verletzungen und psychische unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Daher ist es in Österreich empfehlenswert sich an die 0.1 Promillegrenze zu halten, was bedeutet als Kraftfahrer gar keinen Alkohol zu sich zu nehmen um nicht doch irgendwie bei einem Unfall in die Mühlen eines speziellen Gesetzesvollzugs zu kommen. In Tschechien beispielsweise ist die Regelung klar. Da gilt eine 0,1 Promillegrenze für Alle und Punkt. Das ist klar und verständlich.
@Dr. Doppler: So ist es und Punkt. Die Österreicher winden sich durchs Gesetz. 0,8 Promille für Radfahrer ist ein Wahnsinn, wie man dazu kommt, mir schleierhaft. Gerade dort, wo man das Gleichgewicht braucht, sind O,8 %ö vorgesehen, wer versteht das.?
Tolle Spielerin gewesen !!! Ich wünsche ihr viel Glück + Kopf hoch !!! 🙂
Nina Burger ??????
Da sind die Besserwisser wieder unterwegs.
Die junge Dame könnte unabhängig von ihrer leichten Alkoholisierung einen Fahrfehler gemacht haben, eingeschlafen oder abgelenkt worden sein.
Oder war jemand dabei und weiß, dass der Unfall sicher von der Alkoholisierung kommt…
Aha, da haben wir wohl einen entdeckt der auch regelmäßig besoffen Auto fährt.
Möglicherweise Restalkohol im Glauben, wieder fahrtüchtig zu sein.
Selbst ohne Alkoholwert kriegst du bei sowas eine fahrlässige Tötung. Ganz egal. Meist nur Geldstrafe, GS-Entzug sund Bewährungsstrafe. Bei wirklich hohen Alk-Werten könnte es auch Haft bedeuten.