Erdogan-Gedicht: Böhmermann blitzt bei Verfassungsgericht ab
Der umstrittene “TV-Star” Jan Böhmermann (40) ist mit einer Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht “Schmähkritik” über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
Böhmermann hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31. März 2016 in seiner TV-“Satire”show “Neo Magazin Royale” im öffentlich-rechtlichen Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann eine Debatte darüber, was Satire darf.
"schwere Herabsetzung"
Erdogan wehrte sich vor Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen Teilerfolg. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und dem Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach Urteilen von Hamburger Gerichten in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdogans keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht insgesamt untersagt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen, dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach zog Böhmermann vor das höchste Verfassungsgericht.
Erdogan: "Wer mich verspottet, muss mit harter Strafe rechnen"
Dass man mit dem türkischen Präsidenten nicht spaßen darf, weiß auch eine Journalistin. Weil sie den türkischen Präsidenten Erdogan im Fernsehen verspottet haben soll, wurde sie festgenommen. Auf ein mildes Urteil darf sie wohl nicht hoffen. Erdogan bekräftigte, er werde den Respekt vor seinem Amt beschützen.
Die wegen „Präsidentenbeleidigung“ festgenommene türkische Journalistin Sedef Kabas muss sich nach den Worten von Staatschef Recep Tayyip Erdogan auf eine harte Strafe einstellen. „Diese Straftat wird nicht ungesühnt bleiben“, sagte Erdogan in einem Interview mit dem Sender NTV. „Es ist unsere Pflicht, den Respekt vor meiner Funktion, der Präsidentschaft, zu schützen.“ Mit „Meinungsfreiheit“ habe das nichts zu tun.
Wenn ein Ochse in einen Palast geht …
Sedef Kabas wurde in ein Gefängnis in Istanbul gebracht. Zuvor hatte ein Gericht ihre Festnahme wegen „Beleidigung des Präsidenten” angeordnet. Und dieser Vorwurf ist keine Bagatelle. Eine solche Präsidentenbeleidigung ist eine Straftat, die mit einer Haftstrafe von bis zu vier Jahren und acht Monaten belegt werden kann.
Kommentare
Wird wohl das ZDF die Kosten übernehmen!!!
Siehe ORF und LUPO
ich bin kein fan von erdogan, aber den böhmermann könnte er ruhig für einige jahre haben.
Es ist schon lange an der Zeit aufzuzeigen wo die Grenzen von “Satire” liegt. (Einseitige) Politikkritisierer wie Böhmermann, versteckt sich halt hinter “Kunst” bzw. “Satire”.
Im Gegenzug werden private Chats veröffentlicht und kriminalisiert.
Man sollte Böhmi einen Urlaub spendieren und ihn dann heimlich umleiten….
Nach Istanbul…. 😆
Der Herr Böhmermann kann ja persönlich zu Erdogan fliegen und ihm seine Sicht der Dinge von Angesicht zu Angesicht darlegen. Das wäre zumindest mal was Berichtenswertes über diesen deutschen Oberkasperl. Obwohl, Kasperl ist wohl der falsche Ausdruck für den talentbefreiten Comedian. In Kindersendungen ist ja der Kasperl stets liebenswert und sympatisch – und das kann man Böhmermann nun wirklich nicht nachsagen.
Bravo Erdogan. Gegen den türkischen Präsidenten wagt nicht einmal der deutsche Verfassungsgerichtshof seine Beschwerde abzuschmettern. Hier kann sich Böhmermann nicht auf Satire berufen. Hätter Böhmermann die CDU/CSU als Nazis beschimpft, wäre es natürlich Kunst und Satire gewesen. In Österreich auch nicht viel anders, jedoch mit dem Unterschied, dass der Alex, der Van der Bellen, den moralischen Zeigefinger bei Böhmermann vermutlich auch unten gelassen hätte. Linke dürfen sich fast jede Schweinerrei erlauben, und handelt sich unter dem Übermantel Satire, dann ist alles erlaubt. Alma Zadic, die Justizministerin aus Tuzla, sieht auch keinen Grund, die Satirefreiheit bei grober Entgleisung dem Strafrecht zu unterstellen.
Es ist schon lange an der Zeit aufzuzeigen wo die Grenzen von “Satire” liegt. (Einseitige) Politikkritisierer wie Böhmermann, versteckt sich halt hinter “Kunst” bzw. “Satire”.
Im Gegenzug werden private Chats veröffentlicht und kriminalisiert.