Ein zusätzlicher Nachweis zur Virusvariante ist nicht erforderlich. Seit Anfang Jänner 2022 kann von einer Omikron-Infektion ausgegangen werden, solange es nicht eindeutige Hinweise auf eine Infektion durch eine andere Variante gibt. Durch die Neuregelung könnten viele Quarantänefälle vermieden und die Gesundheitsbehörden entlastet werden, betonte man im Gesundheitsministerium.

Bereits bisher nicht mehr als Kategorie I-Kontaktpersonen galten etwa Personen mit drei sogenannten “immunologischen Ereignissen”, also entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und einer Genesung, bzw. Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit zwei Impfungen oder einer Impfung und einer Genesung. Ebenfalls schon jetzt nicht in Quarantäne muss man, wenn beim Kontakt mit Infizierten Schutzmaßnahmen wie eine FFP2-Maske (bei Kindern bis 14 reicht auch ein Mund-Nasen-Schutz) gesetzt wurden.

Schulen und Kindergärten betroffen

Mit der Neuregelung wird dieser Personenkreis ausgeweitet. Eine größere Rolle spielen dürfte das etwa in Kindergärten, wo viele Kinder ungeimpft sind und auch keine Masken tragen. Gleiches gilt für Volksschulen, wenn die Maskenpflicht nicht durchgehend eingehalten wurde oder gar keine besteht (etwa beim Essen in ganztägigen Schulformen).