
Ermittlungen in Kinderporno-Fall: Mediengesetz schützt prominenten TV-Kommissar
Als Schauspieler jagt er Verbrecher, löst komplexe Kriminalfälle – jetzt wird schon seit Monaten gegen ihn selbst ermittelt: Der bekannte Österreicher gilt als Tatverdächtiger, bestätigt die Staatsanwaltschaft Wien dem eXXpress. Obwohl mehrere Jahre Haft drohen, schützt das Mediengesetz den Beschuldigten – aber nicht mögliche weitere Opfer.
Bei Beschuldigungen und flott eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Ex-Kanzler, frühere Vizekanzler oder gegen Parlamentspräsidenten ist offenbar die Nennung des Tatverdächtigen sofort erlaubt, bei einem wesentlich heftigeren Fall verhindert Österreichs Mediengesetz die Nennung des Beschuldigten.
Und damit auch eine vielleicht sinnvolle Warnung von Müttern und Vätern kleiner Kinder: Der bekannte TV-Kommissar steht nun nämlich schon seit Herbst unter Tatverdacht, weil Kriminalisten auf seinem PC Kinderpornos gefunden haben sollen. Nun könnte ihm laut Insidern der Wiener Justiz eine Anklage bereits demnächst zugestellt werden.
Um hier an diesem Fall absolut unbeteiligte TV-Stars zu schützen: Es ist kein Tatort-Schauspieler.
Bereits monatelange Ermittlungen
Die Justiz und die Kripo ermitteln nun schon Monate in diesem extrem heiklen Fall: Bei einer Hausdurchsuchung nach einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt wurden die Bilder mit Kinderpornographie auf dem PC des Schauspielers gefunden.
Kommt es nun zu einer Anklage, ist die Karriere dieses österreichischen TV-Stars wohl beendet. Bekannte des Tatverdächtigen berichten: “Ein Theater beschäftigt ihn trotz des Wissens über die Vorwürfe weiter.” Was so natürlich auch korrekt ist: Ermittlungen alleine heißen nicht, dass dieser Schauspieler auch tatsächlich verurteilt wird.
Der eXXpress wird berichten, falls es zu einer Anklage gegen den TV-Star kommt – dann wird auch seine Identität vermutlich nicht mehr zu verbergen sein: Bei einer Verurteilung drohen dem Verdächtigen nach § 207 a Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft.
Kommentare
Hauptsache gegen die Moslemifizierung darf man keine Meinung haben….dass der Rotfunk „ Zur einzigsten Wahrheit“ seine Propagandazentrum zur Festung ausbaut, der „Karlialleinzuhause“ sich für sich und die Politdildos Bunker bauen lässt……lässt Befürchtungen zu, dass sie sich wirklich um deren armselige Existenz Sorgen machen…..offentsichtlich haben sie Angst vorm Laternenorden…..recht so…
Pädophilie gehört in einer bestimmten Partei zur Normalität. Verkünden sie schon seit Jahrzehnten.
Ich verstehe den Artikel nicht: Wird der Verdächtige durch das Mediengesetz nun vor der Strafverfolgung geschützt oder davor, dass sein Name öffentlich in den Medien in Zusammenhang mit dem Fall genannt wird?
Wer kann mir einen empfehlen?
Ich sehe gerne die aktuellen Folgen von Kom Rex an.
Den Kommissar im Rollstuhl !
Bei einem prominenten Politiker hat man eine Verurteilung nicht abgewartet und er musste gehen. Es gab noch nicht einmal eine Anklage.
In dem Fall ging es zwar auch um “Sittlichkeit”-aber in einem weit geringerem Ausmaß.
Jaja, das Messen mit zweierlei Maß hat in Österreich Tradition. In mir keimt der Verdacht, es wurde sogar hier erfunden.
Quod licet jovi. Non licet bovi, um bei den alten Lateinern zu bleiben.
Unsere Gesetze versteht man absolut nicht.
Bei uns werden Gelder extrem hohe Strafen ausgesprochen, jedoch bei Vergewaltigung, Kinderporno usw deckt man den Täter.
Wer kann das noch verstehen???
Tja, wäre er OVP-Politiker gewesen, dann wüssten wir praktisch schon alles vom Verdächtigen. Österreich ist ein Operettenstaat der Justizwillkür …
Interessant. Wird das Mediengesetz etwa nur vorgeschoben weil jemand in Schutz genommen werden soll? Bei der WKSTA geht man in anderen Fällen ganz anders um. Da kann man am nächsten Tag lesen, gegen wen ermittelt wird….
Dass die Justiz mit einem Verdacht auf zwei verschieden Weisen umgeht, betrachtet diese schon solche Feststellung als “Angriff auf die Justiz”. Wir leiden über Chats-Entzug, wie kommen wir überhaupt dazu? Vermutlich ist hier keine Weisung der JM erfolgt und deshalb auch der ORF und Medien-Hawara keine “Schuldvermutung -Skandale” bringen. Natürlich über Schuld kann nur ein Gericht und nicht die Justizministerin, WKStA, oder ORF entscheiden. In der Realität der Leaks und Kurzschlüsse im ORF sieht das aber ganz anderes aus. Auch eine Art der Korruption, die sie außerhalb der Rechtsstaatlichkeit, angeblich so “bekämpfen” wollen.
Heikel in dem Fall ist, daß der Schauspieler möglicherweise mit politischen Aktionen und Organisationen vernetzt ist, DIE müssen geschützt werden.
So scheint es zu sein, aber das lässt sich nicht ewig verheimlichen.
War der Herr Kommissar auch schon öfter bei den Sommerfesten der SPOe zu Gast?
Wenn ja, liege ich mit meiner Vermutung richtig?
Ich glaube nicht, weil es steht ja, dass es sich dabei nicht um einen Tatort Schauspieler handelt.
das Ganze nicht schon seit September 2021?
Es macht einen nur mehr fassungslos, welche ” Gesetze” es zum Schutz der tatsächlichen Verbrecher gibt. Eine Kinderseele zählt nichts in unserem Rechtsstaat.
Man merkt die GrüneHandschrift im Rechtswesen und im Charakterbefinden der Gesellschaft !! Deutsches Muster u. Vorbild ??? Pfuideife…. 🙁
Recht so. Oder will man Unschuldige hängen?
Bei Strache und Gudenus haben diese ehrenwerten moralischen und rechtlichen Grundsätze allerdings noch keinen und schon gar kein Medium interessiert.