
Ermittlungen "politisch motiviert" – ÖVP kritisiert "Linke Zellen" in WKStA
Andreas Hanger (ÖVP), Vorsitzender im Ibiza-Untersuchungsausschuss, warf der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in einer PK politisch einseitige Ermittlungen gegen die ÖVP vor. Angeblich soll bald eine Razzia in der ÖVP-Zentrale stattfinden. Hanger bekräftigte seinen Vorwurf mit mehreren Indizien.
Die ÖVP ortet “linke Zellen” in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Der Anlass: Sich verdichtende Gerüchte über Hausdurchsuchungen in der ÖVP-Zentrale, die offensichtlich “politisch motiviert” sind, wie der Vorsitzende im abgeschlossenen Ibiza-Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger (ÖVP), unterstreicht. Bereits in der Vorwoche erwähnte Vize-Generalsekretärin Gabriela Schwarz, dass solche Razzien angeblich bevorstünden.
Einseitige Ermittlungen gegen Kurz, aber nicht gegen Häupl
Den Vorwurf der parteiischen Ermittlungen der WKStA begründete Hanger in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz unter anderem mit den umfangreichen Ermittlungen gegen ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Gegen den früheren Wiener SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl werde hingegen nicht ermittelt, obwohl dieser vor dem U-Ausschuss des Gemeinderates zum KH-Nord 2019 offensichtlich falsch ausgesagt habe, unterstrich Hanger.
Darüber hinaus verwies Hanger neuerlich auf Chat-Verläufe von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian, die nicht dem U-Ausschuss übermittelt wurden, obwohl dieser die ÖBAG-Bestellung von Thomas Schmid unterstützt habe. Einem Bericht des “Kurier” zufolge fanden im Umfeld von Ex-ÖBAG-Chef Schmid Dienstagfrüh Hausdurchsuchungen statt. Das könnte ein weiterer Anlass für die einberufene Pressekonferenz gewesen sein.
Keine pauschale Kritik gegen die Justiz
Schließlich prangerte Hanger noch an, dass die WKStA mögliche Absprachen untersucht habe, weil mehrere Zeugen ausgesagt haben, dass für die Schmid-Bestellung der Aufsichtsrat zuständig gewesen sei.
Auf Nachfrage betonte Hanger, dass die Vorwürfe “kein Einschüchterungsversuch” gegen die WKStA seien und auch nicht pauschal gegen das Justizsystem gerichtet seien. Er wiederholte auch, dass er sich vom Justizministerium erwarte, dass dieses dafür sorge, dass die WKStA nicht mit zweierlei Maß messe. (APA/Red)
Kommentare
Zum Thema objektive, unvoreingenommene Justiz:
Wer im Rechtsinformationssystem unter Judikatur, VfGH, Rechtssätze und Entscheidungstexte nach dem Stichwort Asyl sucht, dem werden als Ergebnis 1030 Dokumente angezeigt. Es beginnt mit einem Ergebnis aus dem Jahr 1985 und steigt dann in den vergangenen Jahren explosionsartig an.
In diesem Rechtsbereich scheint der VfGH also sehr „aktiv“ zu sein.
Andererseits wendet der VfGH offenbar nicht ungern die Möglichkeit nach Art. 144 (2) B-VG an, die Behandlung einer Beschwerde wegen angeblich nicht hinreichender Aussicht auf Erfolg abzulehnen.
Diesbezüglich stellen sich deshalb folgende Fragen:
1. Was war die tatsächliche Intention des Gesetzgebers, dem VfGH die Möglichkeit einzuräumen, die Behandlung einer Beschwerde wegen angeblich mangelnder Aussicht auf Erfolg durch Beschluss abzulehnen (Art. 144 Abs. 2 B-VG)? Es wäre genau anzuführen, was vom Gesetzgeber diesbezüglich konkret gemeint und gewollt war.
2. Seit wann ist diese Möglichkeit in Kraft und wie ist seither die gängige Praxis des VfGH dazu? Es wäre die Auflistung sämtlicher diesbezüglicher Beschlüsse des VfGH erbeten (Nennung sämtlicher Aktenzahlen zu diesen Beschlüssen sowie kurze Schilderung, um was es in den jeweiligen Beschwerden rechtlich ging.
3. Ganz konkret gefragt, wie oft hat der VfGH z.B. in Asylrechts-Beschwerdefällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (Nennung der jeweiligen Aktenzahlen allfälliger solcher Beschlüsse zu diesem Rechtsbereich)?
Sollte der VfGH nämlich allenfalls aus (partei)politischen bzw. ideologischen Gründen die Behandlung von Beschwerden zu gewissen Themenbereich gerne verweigern, dafür aber in anderen Bereichen besonders „aktiv und rechtsschutzinteressiert“ sein, wäre dies in einem angeblich hochentwickelten Rechtsstaat wohl schon von einer gewissen Relevanz für die Bevölkerung.
Wenn man nichts angestellt hat, dann bräuchte man sich auch nicht fürchten, Herr Hanger.
Wurde doch nicht alles geschreddert?
Sehr interessant war die Frage eines Journalisten, wie denn der WKStA-Staatsanwalt, der Kurz befragte, in diese Linke-Zellen-These passe. Genau dieser hat nämlich 2019 einen SPÖ-Politiker wegen Untreue hinter Gitter gebracht, so linkslastig wie behauptet könne er also nicht sein. Darauf konnte Hanger leider keine Antwort geben.
Es zählt der Inhalt der Aussage. Und da liegt er meist richtig.
– verurteilte Asylwerber abschieben: Verfahren laufen seit Jahren wegen “Überlastung” oder eingestellt…. reihenweise. Für die Bevölkerung relevant: oh ja! Aber halt leider überlastet….
– völlig unbedeutende Wortklauberei vorm U-Ausschuss, bei der es – wurscht ob so oder so ausgelegt – im Kern um gar nichts geht. Für die Bevplkerung relevant: nada! Aber eine ganze Kohorte Staatsanwälte drauf….
Justiz völlig unabhängig und leistet wertvolle Arbeit: siiiiiiiicher!
Kann Hanger verstehen. Vermisse auch Untersuchungen zB Krankenhaus Nord, Kern & Wirecard.
” … einseitige Ermittlungen gegen die ÖVP … ”
So ein Blödsinn! Die WKStA hat nachweislich auch Ermittlungen gegen “die FPÖ” geführt.
Wegen der Bestechungsinserate an willfährige Medien im roten Wien ist die WKSTA noch nie aktiv geworden. Dabei geht es da um ganz andere Summen.
so ist es!
Wo Herr Hanger recht hat, hat er recht.
Wenn i des Gartengatter Gfries scho siech . Andauernd zum zuaschlagen !!
@peter – Ihr Kommentar richtet sich von selbst!
na dann schauen‘s halt weniger oft in den spiegel