Diese Maßnahme soll es dem herkömmlichen Finanzsektor erlauben, die neuartige Technologie auszuprobieren.  Mit der nun beschlossenen Pilotregelung sollen Erfahrungen gesammelt werden, um Vorschläge für weitere Regeln für Transaktionen auf der Grundlage von DLTs zu ermitteln, wie das Parlament mitteilte. Die EU-Institutionen einigten sich zunächst darauf, dass finanzielle Dienstleistungen über DLTs begrenzt sein sollen. Unter anderem legten die Unterhändler fest, dass Betreiber von einer solchen Datenbank einen Marktwert von sechs Milliarden Euro nicht überschreiten dürften.

Eine Blockchain ist eine verteilte, öffentliche Datenbank – solche Technologien werden auch “Distributed Ledger Technologies” (DLTs) genannt. Im Kontext von Kryptowährungen wie Bitcoin wird diese Datenbank genutzt, um Geldtransaktionen zu verwalten. Der Begriff “Chain” kommt von der Kette, zu der die Transaktionen in chronologischer Reihenfolge hinzugefügt werden. (APA)