“Freiwillige Aktionen haben sektorübergreifend keine großflächigen Verbesserungen gebracht”, so steht es in dem Verordnungsentwurf. Deshalb nimmt die EU das Lieferkettenproblem nun selbst in die Hand. In Brüssel werden morgen Vorschläge zum Lieferkettengesetz vorgestellt und diskutiert. Es wird eine langwierige Debatte um den Gesetzesentwurf vermutet.

Keine Duldung von Kinderarbeit

Im Mittelpunkt sollen die Einhaltung von Umwelt-, Klima- und Menschenrechtsstandards stehen. Vor allem soll aber Unternehmen mehr Verantwortung bei der Wahl ihrer Lieferanten zugeschrieben werden. Zustände von Kinder- und Sklavenarbeit bei Zulieferern sind im Rahmen der Verordnung nicht geduldet, ebenso wenig wie Verstöße gegen den Umweltschutz. Laut Gesetzesentwurf könnten bestimmte Umstände sogar dazu führen, dass Firmen für Rechtsverletzungen ihrer Lieferanten haften müssen.

Ab 250 Mitarbeitern

Berichten zufolge liegt die Mitarbeiterschwelle von Unternehmen, ab der das Gesetz greifen soll, bei 500. In der Lebensmittel-, Textil- und Mineralindustrie, welche zu den sensibleren Branchen zählen, sollen Unternehmen möglicherweise schon ab 250 Mitarbeitern zur Einhaltung verpflichtet sein. Von dem Gesetzesentwurf betroffen sind nach aktuellen Berechnungen rund 13.000 europäische Unternehmen.

EU-weit verpflichtend

Eine allzu schnelle Verabschiedung des Gesetzes wird nicht erwartet. Sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Mitgliedsstaaten sind miteingebunden. Sollte eine Einigung stattfinden, ist die Umsetzung des EU-Rechts für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend, da das europäische über dem nationalen Gesetz steht.